Anlage EÜR - Gesetzespanne
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15.04.2009, 16:32
Beitrag: #1
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Anlage EÜR - Gesetzespanne
Wo wir gerade bei Gesetzespannen sind, die Anlage EÜR soll auch nicht gesetzeskonform sein, meint das FG Münster.
Hat sich aber anscheinend bei StB noch nicht rumgesprochen..... |
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15.04.2009, 16:44
Beitrag: #2
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RE: Anlage EÜR - Gesetzespanne
Wozu auch. Die Anlage EÜR macht zwar Probleme beim richtigen Buchen/Ausfüllen, aber wenn was nicht richtig ausgefüllt ist, merkt es keiner, da die Aussagekraft der Einzelposten ohnehin gering ist. Ich möchte nicht wissen, wieviele Anlagen EÜR falsch ausgefüllt sind....
Früher befürchtete ich, dass die Finanzverwaltung wie wild kontrollieren wird, aber das hat sich nicht bewahrheitet. Eher glaube ich, dass die Aussagefähigeit der Gewinnermittlungen ohne Formular früher besser war... schönen Tag noch phönix |
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15.04.2009, 22:55
Beitrag: #3
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RE: Anlage EÜR - Gesetzespanne
Petz schrieb:Hat sich aber anscheinend bei StB noch nicht rumgesprochen..... Danke dir. Lesenswerte Begründung übrigens! Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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