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Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
18.09.2008, 15:38
Beitrag: #11
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Petz schrieb:
Vorwitzig schrieb:Meines Wissens hat der Beamte unabhängig davon, wie er für die andere Hälfte versichert ist, einen Anspruch auf Beihilfe. Der Beamte kann daher die Aufwendungen, die die GKV nicht übernimmt, bei der Beihilfe einreichen. Kann z.B. relevant sein bei einer Zahnbehandlung.
Nein, die Beihilfe springt nur dann ein, wenn man privat versichert ist.

Wo steht denn das?

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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18.09.2008, 16:11
Beitrag: #12
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Vorwitzig schrieb:Wo steht denn das?

Nirgends! Die Beihilfenberechtigten ergeben sich aus den Beihilfeverordnungen (für Landesbeamte Landesverordnungen, für Bundesbeamtes aus Bundesverordnung).

Bsp. Bund Entwurf für neue VO
http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/...rdnung.pdf

Dort wird § 2 die Berechtigung genannt. Hier sind GKV Versicherte nicht ausgeschlossen, also wohl berechtigt. Ich vermute mal, dass durch eine nahezu gleiche Erfassung von Leistungen die

a) beihilfeberechtigt
b) von der GKV gezahlt werden

Es kaum Fälle gibt, in denen ein GKV Versicherter Beamte nach Abzug der Kostendämpfungspauschale noch Beihilfe bekommen kann. Das es dennoch möglich ist ergibt sich bspw. aus § 47 Abs. 6 der VO ("Bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Höhe nach gleichen Ansprüchen wie Pflichtversicherte (...)").

Gruß,

showbee
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18.09.2008, 17:09
Beitrag: #13
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
showbee schrieb:Das es dennoch möglich ist ergibt sich bspw. aus § 47 Abs. 6 der VO ("Bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Höhe nach gleichen Ansprüchen wie Pflichtversicherte (...)").

Das würde eine gekürzte Pauschale erklären. Werde mich damit also genauer befassen müssen.

Ciao Dragon
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