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Abgeltungssteuer und Abzug ausländischer Quellensteuer
14.05.2008, 15:20
Beitrag: #1
Abgeltungssteuer und Abzug ausländischer Quellensteuer
Hallo zusammen,

das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat offensichtlich keine Auswirkung auf den §34c Abs. 2 EStG gehabt. Auch ist im §20 Abs. 9 Satz 4 EStG noch ein Hinweis darauf zu finden, dass ausländische Quellensteuer (mit Ausnahme der fiktiven Quellensteuer) weiterhin bei den Einkünften abgezogen werden darf.

Ich bin jetzt mit der Meinung konfrontiert worden, dass der Quellensteuer-Abzug gegen das Werbungskosten-Abzugsverbot verstossen könnte. Also: Wenn keine Werbungskosten abgezogen werden können, soll auch der Quellensteuer-Abzug nicht möglich sein. Meiner Meinung ist das kein Widerspruch.

Interessant wird es jetzt aber mit dem Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2009: Hier wurde der Hinweis auf §34c Abs. 2 EStG gestrichen. Nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 werden abzuziehende ausländische Quellensteuern nicht mehr bei der Berechnung des Sparer-Pauschbetrages herangezogen. Folge: Hat ein Steuerpflichtiger Kapitaleinnahmen unterhalb des Sparer-Pauschbetrages und anrechenbare ausländische Quellensteuer, führt der Quellensteuer-Abzug immer zu negativen Kapitaleinkünften. Der Quellensteuer-Abzug wäre dann immer günstiger als die Quellensteuer-Anrechnung. Sehe ich das falsch? Das kann doch nicht gewollt sein, oder?

Hat jemand eine Ahnung, was die Bundesregierung vor hat? Meiner Meinung nach kann ausländische Quellensteuer auch weiterhin bei den Kapitaleinkünften abgezogen werden - trotz Jahressteuergesetz 2009. Wie seht Ihr die Sachlage?

Vielen Dank und Gruß,

Andreas
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14.05.2008, 15:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.05.2008 15:40 von Jive.)
Beitrag: #2
RE: Abgeltungssteuer und Abzug ausländischer Quellensteuer
Also ohne jetzt tief in die Materie eingestiegen zu sein, würde ich Dir Recht geben wollen.

Ich bin dahingehend mit Dir einer Meinung, dass das Werbungskosten-Abzugsverbot mal eben gar keine auswirkung auf den Quellensteuerabzug hat.

Der Grund für 34 c liegt doch gerade da drin, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden bzw abzumildern.... Wo da eine Brücke zu den Werbungskosten sein soll erschließt sich mir nicht.

Wer kam denn auf diese Idee?

mfg, Christian
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15.05.2008, 12:50
Beitrag: #3
RE: Abgeltungssteuer und Abzug ausländischer Quellensteuer
Naja, möglich ist ja alles. Und die Doppelbesteuerung kann durch Anrechnung der ausländischen Steuer vermieden werden. Aber schon beruhigend, wenn man mit seiner Meinung nicht allein da steht. Smile

Mich wundert auch die Änderung im Jahressteuergesetz 2009. Die ausländische Steuer neben dem Sparer-Pauschbetrag abzuziehen ist mir ein wenig zuviel des Guten. Oder steckt da doch mehr dahinter?

Dummerweise sagt die Bundesregierung nicht, was sie vor hat oder was sie im Einzelnen mit der Änderung bezweckt...
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15.05.2008, 16:09
Beitrag: #4
RE: Abgeltungssteuer und Abzug ausländischer Quellensteuer
Hallo,

muss man eben warten bis nach dem 04.06.2008 wenn die geplante Kabinettssitzung vorbei ist. Weil dann im Gesetzgebungsverfahren auch ausführlich dokumentiert und begründet werden muss.

Vielleicht meldet sich aber auch einer der Berufsverbände vorab zu Wort und kommentiert das entsprechend.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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21.05.2008, 10:18
Beitrag: #5
RE: Abgeltungssteuer und Abzug ausländischer Quellensteuer
Hallo,

heute frisch in der Post die Stellungnahme des IDW zu den Änderungen

IDW-Stellungnahme

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George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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