Erledigung in der Hauptsache erklären
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03.06.2020, 13:58
Beitrag: #11
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RE: Erledigung in der Hauptsache erklären
So, ich habe einfach mit dem Richter telefoniert und er sagte Sinngemäß:
- es geht um die festgesetzten Steuern - nicht um unselbständige Besteuerungsgrundlagen - § 32a KStG und Nachweisprobleme durch FA kommt in diesem Verfahren keine Bedeutung zu. Daraufhin habe ich den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt... „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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03.06.2020, 14:01
Beitrag: #12
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RE: Erledigung in der Hauptsache erklären
Halte uns ruhig auf dem Laufenden, wie die Sache bei der GmbH und dem Gesellschafter ausgeht
schönen Tag noch phönix |
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08.06.2020, 15:19
Beitrag: #13
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RE: Erledigung in der Hauptsache erklären
Schau mal nach dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 27. November 2019, 2 K 111/17. ich habe jetzt zwar nicht die Zeit gehabt, mich intensiv damit zu beschäftigen, aber das dürfte ein Parallelfall zu Deinem sein. Vielleicht kannst Du daraus irgendetwas für Dich Brauchbares gewinnen.
schönen Tag noch phönix |
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12.06.2020, 15:48
Beitrag: #14
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RE: Erledigung in der Hauptsache erklären
https://steueranwalt.de/news/der_missbrauch_von_166_ao
Wie diese Rechtsprechung auch noch hineinspielt, wird lustig in der Auseinadersetzung mit dem FA des Gesellschafters. schönen Tag noch phönix |
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Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu phönix für diesen Beitrag: tolledeu (16-06-2020) |
16.06.2020, 15:41
Beitrag: #15
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RE: Erledigung in der Hauptsache erklären
Genau vor solchen Kapriolen habe ich "Angst"... Da werden wieder Zeiten und Nerven verballert, die einfach nicht nötig gewesen wären.
Ich halte Euch auf dem Laufenden... „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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