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vorwegg. WK bei VuV
15.05.2015, 14:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.05.2015 14:56 von Opa.)
Beitrag: #1
vorwegg. WK bei VuV
Mandant möchte vermietetes MFH (keine Selbstnutzung) als Geldanlage bzw. Steuersparmodell (Denkmalschutz) kaufen.
Notartermin in 2014 platzt kurz vor Kaufvertrag. Können die entstandenen Aufwendungen bis dahin (Makler...) als vorweggenommene WK berücksichtigt werden, wenn in 2015 nun ein anderes Objekt gekauft wird?

Habe BFH 10.3.81, VIII R 195/77, BStBl II 81, 470 gefunden. Gibt es da etwas aktuelleres?
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15.05.2015, 15:35
Beitrag: #2
RE: vorwegg. WK bei VuV
Dok.-Nr.: 0179919
Bundesfinanzhof, IX-R-37/09
Urteil vom 28.09.2010

Die Maklerkosten müssen m.E. aufgeteilt werden (Grubo / Gebäude). Der Anteil, der auf das Gebäude entfällt sind vergebliche Werbungskosten.
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16.05.2015, 10:19 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.05.2015 10:21 von showbee.)
Beitrag: #3
vorwegg. WK bei VuV
Ich würde mich zuerst fragen, warum man dem Makler Geld gibt, obwohl der Kauf nicht zustande kam ;-)
ps vorweggenommene WK bei VuV sind abziehbar, wenn der Stpfl den endgültigen Entschluss zur Vermietung getroffen hat.
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16.05.2015, 11:46
Beitrag: #4
RE: vorwegg. WK bei VuV
Tja, Bankkaufleute. Cool
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18.02.2020, 14:18
Beitrag: #5
RE: vorwegg. WK bei VuV
Hallo, ich häng es mal hier dran, finde keinen passenderen Thread:

Stpfl. holt sich 2020 Schweizer Quellensteuer zurück aus dem Jahr 2018. Nun macht er seine Erklärung für 2018 und überlegt, wo die erstattete Steuer der Eidgenossen zum Ansatz kommt. 2018 oder 2020? 2020 wäre ja nach unserem bekannten System die richtige Anwort, wobei sich mir da die Frage stellt, wie das evtl. angerechnet oder überhaupt berücksichtigt werden sollte, wenn keine Einkünfte dann vorliegen oder keine derartigen?

Schonmal jemand gehabt den Fall?

vielen Dank und Gruß vom Inder
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18.02.2020, 19:38
Beitrag: #6
vorwegg. WK bei VuV
Warum wieso? Versteuert wird die Bruttodividende.
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19.02.2020, 12:02
Beitrag: #7
RE: vorwegg. WK bei VuV
ja, aber aus der einbehaltenen ausländischen steuer wird der vierfache teil aus den Einkünften gerechnet. damit sind diese erledigt. so rechnet zumindest mein Programm.

also macht es einen unterschied, ob ich bei dividende 1000 nun 35 oder 15 ausländische steuer habe. die 35 waren ja in 2018 faktisch abgezogen, nun in 2020 werden daraus nur noch 15, da 20 "geholt" wurden in der schweiz
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