Ausweis von Zehnteln!?
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16.05.2014, 12:44
Beitrag: #1
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Ausweis von Zehnteln!?
Hallo,
für meine Rechnungen nehme ich immer die Vorlage aus Datev und rechne damit nach zehnteln aufgeschlüsselt meine Leistung ab. Seit einiger Zeit fällt mir auf, dass eine Vielzahl von Kollegen die zehntel nicht mehr auf der Rechnung ausweisen. Sogar richtig große Kanzleien aus der Gegend nennen die zehntel nicht (mehr). Wie macht Ihr das? Gibt es überhaupt eine Wahlmöglichkeit? Danke Beste Grüße |
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16.05.2014, 12:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.05.2014 12:55 von Taxman.)
Beitrag: #2
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Ausweis von Zehnteln!?
§ 9 Abs. 2 StBVV spricht alles an, nur den Zehntelsatz nicht. Daraus könnte man schließen, dass diese nicht zwingend anzugeben sind.
Welcher nutzen kann denn darin liegen, sie anzugeben bzw. nicht anzugeben? Edit: Wir weisen sie aus. "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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16.05.2014, 13:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.05.2014 13:01 von Effenhausen.)
Beitrag: #3
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RE: Ausweis von Zehnteln!?
Der ein oder andere Kollege hat ein Problem damit bei einer EÜR bsw. 12,5/10 abzurechnen, da viele Mandanten der Meinung seien, dass er über Gebühr (da mehr als 10/10) abrechnen würde. Auch bei V+V hätten viele ein Problem, da der Mittelwert von 7/10 "sehr hoch erscheinen würde" und oftmals nachgefragt wurde.
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16.05.2014, 14:29
Beitrag: #4
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RE: Ausweis von Zehnteln!?
Bei mir stehen die 10tel immer drauf ....
"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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