Kompensationsverbot bei Erbschaftsteuer
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15.05.2014, 17:42
Beitrag: #1
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Kompensationsverbot bei Erbschaftsteuer
Ich beschäftige mich gerade mit dem Kompensationsverbot. Wie ich es bisher mitbekommen habe greift das Kompensationsverbot ja dann nicht, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen steuererhöhenden und steuermindernden Tatsachen besteht (z.B. Schwarzeinkäufe und verkürzter Umsatz), gilt aber nach weitläufiger Meinung z.B. bei Umsatzsteuern udn Vorsteuern.
Wie sieht es nun bei folgendem Konstrukt aus: Wir haben Personen A, B, C. Person a stirbt und wird von B&C beerbt, einige Jahre später stirbt auch B und wird von C beerbt. Beide Erbfälle waren Steuerpflichtig, in der Erklärung wird aber ein Teil der Erbmasse verschwiegen. Für den Erbfall nach A ist bereits Strafverfolgungsverjährung, nicht aber steuerliche Festsetzungsverjährung eingetreten. Nun taucht der Fall im Finanzamt auf. Wie behandel ich den Fall jetzt strafrechtlich? Steuerlich stellt die höhere ErbSt nach A ja für den zweiten Erbfall eine Nachlassverbindlichkeit dar, aber greift strafrechtlich das Kompensationsverbot? |
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