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Einlage PKW ins BV - Praktische Handhabung mit Restnutzungsdauer
15.12.2012, 17:22
Beitrag: #1
Einlage PKW ins BV - Praktische Handhabung mit Restnutzungsdauer
Der rechtliche Ausgangspunkt bei der Einlage von gebrauchten PKW ins BV oder SBV ist wohl folgender (LStH 9.5, wird aber wohl entsprechend angewendet im Anwendungsbereich des § 4): Bei gebrauchten PKW ist die Restnutzungsdauer unter Berücksichtigung des Alters, der Beschaffenheit und des voraussichtlichen Einsatzes des Fahrzeugs zu schätzen. Der BFH kam damit zu dem Ergebnis, dass bei einem acht Jahre alten PKW mit 120.000 km Laufleistung die Restnutzungsdauer noch zu schätzen sei (in dem Fall damit wohl mindestens zwei Jahre; BFH/NV 2001, 1255).

Als weiterer konkreter Fall liegt mir noch eine FG-München-Entscheidung vor
(24.10.2011, 5 V 491/11). Das FG entschied, dass bei einem 12 Jahre alten Porsche, der für 30.000 Euro eingekauft und für 42.000 Euro weiterveräußert worden ist, eine Restnutzungsdauer von "mindestens drei Jahren" nicht zu beanstanden sei; das FG stellte aber auch auf die besondere Qualität dieser Fahrzeuge ab (angesichts dieses Wiederverkaufspreises ist das in der Tat nicht überraschend).

Im Übrigen ist diese Rechtsprechung aber schlecht auf den Einzelfall zu übertragen, sodass ich um Erfahrungswerte bitte. Bei mir geht es um einen 5 Jahre alten Mercedes-PKW (Modell A-Klasse W169); im Zeitpunkt der möglichen Einlage 75.000 km Laufleistung und geschätzter Verkaufswert ca. 6.500 Euro.

Ist hier nach Euren Erfahrungen eine Abschreibung innerhalb eines Jahres oder zumindest doch innerhalb von zwei Jahren realistisch? Wie genau werden die Einschätzungen bzgl. der Restnutzungsdauer überprüft? Der "Porsche-Fall" vom FG München ist nicht überraschend, aber wegen der Besonderheiten im Sachverhalt auch kaum eine Orientierung.

Für Hinweise bin ich dankbar, da ich im Moment noch die Wahl habe, ob ich den PKW einlege oder nicht.

Danke und Gruß
Micha79
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15.12.2012, 18:54
Beitrag: #2
Einlage PKW ins BV - Praktische Handhabung mit Restnutzungsdauer
Naja, aus dem Bauch würde ich auch mindestens 2J ansetzen; immerhin liegt doch recht geringe Laufleistung vor, die durch relativ hohen Preis wiedergespiegelt wird. In der Praxis hatten wir aber bspw den Deckel der Finanzierungsfrist: Wenn ein Maurer einen gebr PKW erworben hat und den noch über 3 J finanzierte, spricht viel dafür, das er von 3 J ND ausgeht.
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15.12.2012, 18:59 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.12.2012 19:01 von phönix.)
Beitrag: #3
RE: Einlage PKW ins BV - Praktische Handhabung mit Restnutzungsdauer
(15.12.2012 18:54)showbee schrieb:  Naja, aus dem Bauch würde ich auch mindestens 2J ansetzen; immerhin liegt doch recht geringe Laufleistung vor, die durch relativ hohen Preis wiedergespiegelt wird.

Mein Bauch sagt, dass man (und damit auch das FA) wegen der geringen Laufleistung (75.000 sind nichts für heutige Fahrzeuge und auch für nen Benz) auch durchaus 3 Jahre annehmen könnte.

1 Jahr nur AFa erscheint unrealistisch.

schönen Tag noch

phönix
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15.12.2012, 22:32
Beitrag: #4
RE: Einlage PKW ins BV - Praktische Handhabung mit Restnutzungsdauer
Ich würde auch eine RND von 2 bis 3 Jahren annehmen, je nach dem, welches Ergebnis gewünscht ist.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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16.12.2012, 12:25
Beitrag: #5
Einlage PKW ins BV - Praktische Handhabung mit Restnutzungsdauer
Naja, man könnte ja auch die grds Annahme einer RND von 6 Jahren anzweifeln. Mein Chef fährt seinen 5er nun schon 15 Jahre, unser alter Golf ist auch 16,5 Jahre gelaufen. Die technische ND ist eindeutig größer. Man braucht ja nur zu schauen, zu welchem Preis äquivalente ältere Modelle noch mit 6-9 Jahren und 100-150TKM gelistet sind.
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