Pensionszusage
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19.03.2008, 11:40
Beitrag: #1
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Pensionszusage
Hallo,
bei Verkäufen von GmbH-Anteilen gibt es immer wieder Verkaufshindernisse bei bestehenden Pensionszusagen. Gibt es irgendwo weiterführende Literatur wie solche Pensionszusagen möglichst elegant und steuerneutral herausgelöst werden können ? Hat jemand sowas schonmal gemacht ? Viele Grüße... |
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19.03.2008, 13:26
Beitrag: #2
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RE: Pensionszusage
Hallo,
Veranstaltung des Steuerberaterverbandes in 2006 Vermutlich wäre die sinnvollste Möglichkeit die Übertragung der Rückstellung auf einen Pensionsfonds. Und hier gibt es durchaus Gestaltungsspielräume. Ich würde mich da einfach mal mit einem entsprechenden Anbieter (z.B. SwissLife) in Verbindung setzen oder die Info's von deren Homepage in Augenschein nehmen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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19.03.2008, 13:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2008 14:14 von towel day.)
Beitrag: #3
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RE: Pensionszusage
zaunkönig schrieb:Vermutlich wäre die sinnvollste Möglichkeit die Übertragung der Rückstellung auf einen Pensionsfonds.Das ist auch m.W. die einzige Möglichkeit, wie man das für alle Beteiligten steuerneutral und ohne weitere Verpflichtung der GmbH hinkriegen kann. Allerdings dürfte diese Möglichkeit für den Großteil der kleineren "Inhaber-GmbHs" nicht realisierbar sein, weil dafür schlicht das Geld fehlt. So zumindest meine Erfahrung. Sehr viele Pensionszusagen wurden ja aus stl. Motiven und nicht unter tatsächlichen Versorgungsgesichtspunkten vereinbart und sind seit jeher hoffnungslos unterfinanziert. Da klafft dann eine riesige Lücke zu dem Betrag, den man an den Pensionsfonds zahlen muß. In den Fällen, die ich bisher hatte, hat man zähneknirschend auf die Zusage verzichtet, mit den entsprechenden stl. Folgen beim Gesellschafter. Alternativ könnte man noch daran denken, das Unternehmen über einen "asset-deal" zu verkaufen. Zurück bliebe eine Rentner-GmbH, die nur noch die Pension auszahlt. Das hat dann aber natürliche weitreichende (steuerliche und sonstige) Folgen, die in den meisten Fällen nicht erwünscht sein dürften. Außerdem bin ich mir im Moment nicht sicher, ob das Pensionsrisiko dann nicht doch über § 613a BGB auf den Übernehmer übergeht. Ich habe das zumindest mal gehört. Ach ja: Alles Gute zum Geburtstag auch von mir natürlich. Gruß towel day |
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19.03.2008, 22:13
Beitrag: #4
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RE: Pensionszusage
Hallo ihr zwei...
Vielen Dank schonmal für die Hinweise. Ich werde damit mal mich weiter reingraben und dann hier mal meine Erfahrungen reinschreiben wenn ich wieder weiter bin. Das mit der "Nur-Pensions-GmbH" hatte ich auch schon angedacht aber oftmals wollen die Veräußerer wenn schon, dann alles verkaufen oder scheuen den weiteren Verwaltungsaufwand... Vielen Dank nochmals... |
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03.04.2008, 08:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.04.2008 08:38 von Jive.)
Beitrag: #5
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RE: Pensionszusage
Huhu:-)
Ich empfehle auch mal zu Überprüfen, wie es bei einer Übertragung auf eine rückgedeckte Unterstützungskasse aussieht. Ob so eine Übertragung möglich ist, hängt m.E. davon ab, ob die dem Pensionsberechtigten zugesagte Versorgungszusage dem BetrAVG unterliegt. Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, fallen nach § 17 Abs. BEtrAVG aber nur Arbeitnehmer und Arbeitnehmerähnliche Personen darunter, mit der folge, dass der GG gerade nicht darunter fällt. Damit müsste in diesem Fall die Versorgungszusage nach § 415 ff. BGB mit schuldbefreiender Wirkung übertragen werden können. Jetzt muss ich aber einfach mal fragen ... Ist die Pensionsberechtigte Person bereits Leistungsempfänger oder noch Leistungsanwärter?? GG oder "normaler" AN ?? Soll die differenz zwischen Rückstellung und Teilwert als einmalzahlung erbracht werden? soll die Pensionszusage ganz raus oder nur zum Teil ?? lieben Grüß, Jive PS: Habe da grad auch so einen ähnlichen Fall.. und unserem Mandanten wurde die Übertragung auf eine Unterstützungskasse angetragen.... |
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03.04.2008, 08:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.04.2008 08:45 von Jive.)
Beitrag: #6
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RE: Pensionszusage
zaunkönig schrieb:Vermutlich wäre die sinnvollste Möglichkeit die Übertragung der Rückstellung auf einen Pensionsfonds. Ich nochmal ... :-) Also genau die von Swiss Life haben unserem Mandanten eine rückgedeckte Unterstützungskasse empfohlen Pensionsfonds sind nämlich nicht immer so gut. Wenn z.B. die Differenz in einem Einmalbetrag gezahlt wird, ist der aufwand auf 10 Jahre zu verteilen. Das lässt sich bei einer rückgedeckten U-Kasse u.U vermeiden. Sinn kann auch eine Aufteilung in Past und future service machen, indem man den bereits verdienten Teil auf einen Pensionsfonds und den Rest auf eine rückgedeckte Unterstützungskasse gegen einmalzahlung bringt. .. es ist halt immer auch die Frage, ob die finanziellen mittel für eine Einmalzahlung bereitstehen. Gruß, Jive |
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03.04.2008, 08:49
Beitrag: #7
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RE: Pensionszusage
Hallo,
in zwei Fällen hat der GGF eine Pensionszusage. Das Unternehmen soll veräußert werden. Der neue will natürlich diese nicht übernehmen. Deshalb soll diese "ganz" raus. Beide sind Leistungsanwärter, also noch vor dem Endalter... Mehr habe ich aus Zeitmangel noch nicht lesen können :-( |
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27.05.2012, 09:02
Beitrag: #8
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RE: Pensionszusage
Hallo Zusammen,
ich schubse das Thema noch mal nach oben. Hat jemand schon einmal eine tatsächliche Umstellung einer Pensionszusage in eine Unterstützungskasse durchgeführt. Hätte da noch ein paar technische Fragen... Da liesst man ein ganzes Buch ausschliesslich zu dem Thema (von Pradl) und hat danach noch immer keine Ahnung wie es alles umgesetzt werden soll... |
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27.05.2012, 11:58
Beitrag: #9
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RE: Pensionszusage
Das geht mir ähnlich -.)
Ich bin gerade dabei bei einem GGf der demnächst in die Bezugsphase kommt die Übertragung vorzubereiten... Bei uns gehts aber auf eine rückgedeckte U-Kasse. Und wo ich schon seit tagen am Suchen bin : Der GGF soll eine lebenslange Rente in Höhe von 2.500 bekommen. Super, jetzt flattern die angebote der Versicherer rein, alle mit einer garantierten Rente + Überschussbeteiligigung, und ich bin mir grad nicht so sicher, ob ich jetzt die ganrantierte Rente oder die gesamte Rente in Höhe von 2500. nehmen muss :-/ lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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