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vorläufige Steuererklärung
01.03.2011, 10:22
Beitrag: #1
Question vorläufige Steuererklärung
Guten Morgen,


mein "Lieblings-Chaos-Mandant" soll seine StE für 2009 abgeben. Fristverlängerungen sind aufgrund seines Vorverhaltens ausgeschlossen. Die zuständige Sachbearbeiterin denkt sicher auch schon, ich sei bescheuert :-) ... na ja... das Problem ist, dass der Jahresabschluss für 2009 immernoch nicht fertig ist und mir somit noch die Besteuerungsgrundlage fehlt...alle anderen Unterlagen habe ich aber - hoffentlich (Ordner liegt zumindest hier) ... daher hatte ich daran gedacht, zumindest eine vorläufige StE abzugeben. Da das mein erster Fall dieser Art ist, weiß ich nur nicht genau, was ich angeben soll.

Gebe ich dann "einfach" erstmal das an, was sich mein Mandant in 2009 selbst ausgezahlt hat? Außer Kontoauszüge habe ich dafür nämlich keine Belege. Es kann auch gut sein, dass mein Mandant nach Erstellung des JA noch was an die Firma zuürckzahlen muss, daher dachte ich, dass ich mit der Angabe der bisheringen Entnahmen zumindest auf der sicheren Seite bin. Dann zahlt er vielleicht erstmal ans Finanzamt etwas mehr, bekommt dann aber eventuell später noch was wieder.

Wie geht man da genau vor, um die Sachbearbeiterin nicht noch mehr zu reizen Smile ?
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01.03.2011, 11:25
Beitrag: #2
RE: vorläufige Steuererklärung
Hallo,

erstaunlich, dass 2009 nicht längst geschätzt wurde!

Warum nicht einfach alles was klar ist, fertig machen und die gewerblichen Einkünfte schätzen und genauso in der Anlage G eintragen: geschätzt xx¤.

Dann ist erst einmal etwas Luft, denn mindestens 2 Wochen wird das Finanzamt brauchen, um einen Stuerbescheid zu schicken und dann gibt es nochmals 1 Monat Zeit für eine Korrektur!

Ich habe inzwischen begonnen, mir solche Schlampigkeiten der Mandanten nicht mehr gefallen zu lassen - ich setze klare Fristen und lehne dann bei Nichteinhaltung die Berabeitung ab - auf solche Mandanten kann man sehr gut verzichten!!

Trotzdem viel Erfolg - hoffentli[/i]ch zahlt er pünktlich!

Ulrike
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01.03.2011, 11:27
Beitrag: #3
RE: vorläufige Steuererklärung
Welcher Art sind denn seine Einkünfte?
GmbH?
Persges?
EU?

Die privaten Entnahmen haben keinerlei steuerliche Aussagekraft.
Wenn es nur 1 Ordner ist: das ist doch razz-fazz gebucht.

Und wenn "geschätzt", - dann aber mit massivem Sicherheitszuschlag, denn sonst seit Ihr (beide!) ganz schnell in der versuchten Steuerhinterziehung.

Ich würde das Risiko nicht eingehen.

Dransetzen, buchen, JA zaubern und fertig.
Wenn Du jetzt anfängst, kann das Teil heute Abend zur Post (mitsamt Rechnung mit Quälzuschlag!).

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01.03.2011, 13:15
Beitrag: #4
RE: vorläufige Steuererklärung
Nicht ich soll den JA machen.... das macht ein anderer StB. Ich warte eigentlich nur auf sein Ergebnis.

Seine privaten Entnahmen waren schon beim letzten Mal sehr viel höher, als das, was der StB ausgerechnet hat. (entnommen 38.000 ¤ / Steuerl. Bemessungsgrundlage: 26.000) Daher dachte ich, dass ich mit seinen privaten Entnahmen sicher bin.

Ich bin auch kurz davon alles hinzuschmeißen - StB-Mandat UND auch das anwaltliche - Solche Dauermandate braucht wirklich niemand

@catja: es geht um eine Gmbh & Co KG - ich schau mir heute mal in Ruhe mal alle Zahlen an und zur Not muss er echt sehen, dass er selbst klar kommt. Ich verstehe eh nicht, wie man sich jahrelang um nix kümmern kann und sich dann wundert, wenn auch das FA keine Lust mehr auf den hat.
Ich werde ihm schreiben, dass wir zur Sicherheit einen deutlichen Aufschlag angeben müssen, um keine strafrechtlichen Probleme zu bekommen. Vielleicht habe ich Glück, und ER kündigt das Mandat Smile
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01.03.2011, 13:40
Beitrag: #5
RE: vorläufige Steuererklärung
tinka1601 schrieb:@catja: es geht um eine Gmbh & Co KG

Dacht´ ich´s mir doch.
Das ist doch völlig stressbefreit.

Schätzwert (oder auch "bitte vom Amt") in die ESt eintragen und das Amt machen lassen.

Gruß, die Catja

___________________________________________

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01.03.2011, 14:18
Beitrag: #6
RE: vorläufige Steuererklärung
@catja: Du bist ein Schatz!!! Danke Dir!
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01.03.2011, 14:33
Beitrag: #7
RE: vorläufige Steuererklärung
Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber wenn du Steuerberatung machst (und dazu gehört auch die Erstellung von Erklärungen), dann sollten dir Dinge wie Grundlagen/Folgebescheid, § 171 Abs. 10 AO, § 155 Abs. 2 AO und § 162 Abs. 5 AO geläufig sein.

Ich sag das nicht, weil ich dich hier anschwärzen will. Ich sag das, damit hinterher der Stress, welcher auf dich zukommt, wenn du dir in dem Bereich unsicher bist, nicht zu groß ist.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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