Unterhaltsaufwendungen § 33a Abs. 1 EStG bei Verstorbenem?
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21.10.2010, 21:30
Beitrag: #1
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Unterhaltsaufwendungen § 33a Abs. 1 EStG bei Verstorbenem?
Ich will mal folgenden Fall zur Diskussion stellen:
Sozialamt übermimmt für inzwischen mittellose Mutter einer Stpfl. alle nicht gedeckten Kosten der Lebensführung (in einem Altenheim). Sozialamt tritt an Stpfl. heran und verlangt Elternunterhalt. Stpfl. hat einiges an Grundvermögen aber wenig Liquidität. Es gibt eine Verständigung wonach sich Amt und Stpfl. auf einen bestimmten Betrag und monatliche Raten einigen. Eine Weile darauf verstirbt die Mutter. Die Ratenzahlungen an das Amt müssen aber noch geraume Zeit weiterbedient werden. Dem Grunde nach handelt es sich m. E. eindeutig um Unterhaltsaufwendungen, die nach § 33a Abs. 1 EStG abzuziehen sind und zwar im Zeitpunkt des Abflusses. So richtig im Klaren bin ich mir im Moment aber nicht darüber, ob dem ein zwischenzeitliches Versterben des Unterhaltsberechtigten entgegen steht (natürlich setze ich es erstmal an, ist auch ein eher niedriger Betrag). Gibt es dazu Meinungen? Auf die Schnelle gab die Literatur dazu nicht viel her. |
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22.10.2010, 07:55
Beitrag: #2
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RE: Unterhaltsaufwendungen § 33a Abs. 1 EStG bei Verstorbenem?
Das Geld wurde ja FÜR Zeiträume gezahlt, für die Unterhaltspflicht bestand. Es handelt sich daher glasklar um Unterhaltsleistungen. Das Geld wird ja nicht für Leistungen gezahlt, welche nach dem Tod der Mutter erbracht wurden.
Hier kollidiert nur das Abflussprinzip mit dem Tod der Mutter, jedoch schlägt der Veranlassungszusammenhang weiter durch. Analog zu nachträglichen Betriebsausgaben oder WK. Ich sehe da keinerlei Probleme. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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22.10.2010, 08:46
Beitrag: #3
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RE: Unterhaltsaufwendungen § 33a Abs. 1 EStG bei Verstorbenem?
Ich auch nicht .... habe selbst einen ähnlichen Fall gehabt....
habe alles ganz normal erklärt und alles kam durch. lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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22.10.2010, 11:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.10.2010 12:00 von meyer.)
Beitrag: #4
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RE: Unterhaltsaufwendungen § 33a Abs. 1 EStG bei Verstorbenem?
Jive schrieb:Ich auch nicht .... habe selbst einen ähnlichen Fall gehabt.... Dann wohl eher ein Fall von "Versuch macht kluch". Weitere Gedanken lohnen sich erst, wenn das FA Probleme machen sollte. Danke für die Einschätzungen. |
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