2 Fragen: Beitr.-Schtzg. / ELENA
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20.07.2010, 08:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.07.2010 08:23 von Catja.)
Beitrag: #1
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2 Fragen: Beitr.-Schtzg. / ELENA
Hallo Kollegen,
2 kurze Fragen: Ich habe hier einen, der erst in den letzten Juni-Tagen erstmals Angestellte hatte. Demgemäß fällt die Beitragsschätzung für die SozVers für den Folgemonat sehr niedrig aus. Außerdem trat der erste Angestellte schon nach 4 Tagen wieder aus. Frage 1: Ist man verpflichtet, die Beitragsschätzung anzupassen, oder reicht die entsprechend höhere Schätzung (, - dann auf Basis der vollen Juli-Werte) im August? _____ Außerdem: Von der BG habe ich für diesen Mandanten noch keine Mitglieds-Nummer, - kann als ELENA nicht vollständig machen. Frage 2: Ist man überhaupt zu ELENA verpflichtet? (Ist da nicht was gewesen mit einer Frage nach der verfassungsrechtlichkeit der Erhebung der Daten über die Lohnabrechnung?). Danke und Gruß, die lohnverdrossene Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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20.07.2010, 12:03
Beitrag: #2
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RE: 2 Fragen: Beitr.-Schtzg. / ELENA
Hallo,
zu Frage 1: Komplexes Thema. Die gemeinsame Mitgliederversammlung der gesetzlichen Krankenkassen hat sich folgendermaßen geeinigt: Soweit das Beitragsvolumen nicht aus regelmäßigen Beiträgen stammt, also bestimmt ist durch variable Personalkosten und häufigen Personalwechsel, kann ein vereinfachtes Schätzverfahren anhand der Vormonatsdaten erfolgen. Soweit jedoch die Personalkosten in ihrer Struktur fix sind (feste Löhne und Gehälter, sind diese für den laufenden Abrechnungszeitraum anzupassen. Gleiches gilt, soweit in einem Monat beitragspflichtige Sonderzahlungen (Einmalzahlungen) geleistet werden. Diese sind ebenfalls im Fälligkeitsmonat einzuschätzen. Das musst Du jetzt für Dich entscheiden, was da zutreffend ist. Allerdings ist mir nicht bekannt, wie das von den Kassen sanktioniert wird und ob es überhaupt sanktioniert wird. Theoretisch haben die die Möglichkeit dazu, aber gehört habe ich dazu noch nichts. zu Frage 2: ELENA ist gesetzlich verankert und das Gesetz ist zum 01.01.2010 auch in Kraft getreten. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität, was auch sehr schnell zu gerichtlichen Verfahren geführt hat. Im Grundsatz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet den Meldetatbeständen nachzukommen und muss sich bei Verstoß ein Bußgeld gefallen lassen. Daran hat auch die Vorlage vor das BVerfG nichts geändert. Auch die beabsichtigten Änderungen im Verfahren haben nichts daran geändert, wie auch der teilweise verlautbarte politische Willen ELENA gegebenenfalls wieder abzuschaffen (Kostenfrage). Um die Meldepflicht kommt also keiner herum. Die Berufsgenossenschaften haben einen Arbeitsstau von mehreren Monaten. Dazu kommen Umstrukturierungsprozesse und die Einführung neuer Software, was die Arbeit der Sachbearbeiter nicht vereinfacht. Die Vergabe neuer BG-Nummern ist momentan nicht so einfach. Rein rechtlich könnte man einen Verstoß gegen SV-Meldepflichten verfolgen, was in der Praxis aber, nach meinem Wissen bisher nicht erfolgt ist. Die Tatsache, dass bei Antragstellung auf die Mitgliedschaft grundsätzlich erst einmal zu prüfen ist, welche BG zustndig ist, die Einholung von Arbeitgeberauskünften in einem erweiterten Verfahren und der Arbeitsstau bei den BG'en, dürfte allerdings dazu führen, dass den Arbeitgeber kein Verschulden trifft und somit auch kaum mit einem Bußgeld belegt werden kann. Und soweit mir das Meldeverfahren im Kopf ist, benötigt man die BG-Nummer ausschließlich für Abmeldetatbestände, so dass sich bei einer Neugründung die Frage normalerweise nicht stellen dürfte. Würde das gerne noch mit entsprechenden Quellen unterlegen, aber ich bin, ehrlich gesagt, jetzt gerade zu faul zu suchen. :-) ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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20.07.2010, 12:13
Beitrag: #3
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RE: 2 Fragen: Beitr.-Schtzg. / ELENA
Danke Dir und mach Dir nicht zu viel Mühe.
Das war auch meine Einschätzung. Da es sich bei dem betreffenden Mandat um einen mit Stundenlöhnen handelt, habe ich es jetzt mal bei der niedrigen Beitragschätzung belassen. Und was die BG betrifft: Kaum telefoniert man sich von Pontius über den Buchbinder Wanninger zu Pilatus, findet sich auch SCHON nach 3 Wochen eine Mitgliedsnummer bei der BG-Bau. Nein, - es hatte sich dort keiner genötigt gefühlt, dieses Nummerl mal mir als empfangsberechtigten Stb oder gar dem Mandanten als Meldepflichtigem mitzuteilen. wieso auch... *schimpf-aufreg-motz*. Und damit konnte ich den ersten AN nach der neugründung nach 4 Arbeitstagen auch brav mit ELENA-Meldung wieder abmelden. Fein. Danke und Gruß, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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08.08.2010, 20:28
Beitrag: #4
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RE: 2 Fragen: Beitr.-Schtzg. / ELENA
Die BG haben keinesfalls monatelangen Vorlauf für die Neuaufnahme von Mitgliedern.
Die VBG z.B. antwortet binnen EINER Woche - nach online-Anmeldung. @Catja: Wahrscheinlich hat dein Mandant da etwas geflunkert. Sicherlich ist er angeschrieben worden (ja, die Steuerberater werden von den BG auch weiterhin ignoriert und fleissig nur das Unternehmen angeschrieben). "Die haben nichts geschickt" höre ich eigentlich von 98% aller Mandanten. Und dann stellt sich raus, dass die Unterlagen in irgendeiner Schublade rumstauben. Beitragsschätzungen kannst du (in der Praxis) machen, wie du willst. In all den Jahren (immerhin ja schon 4 1/2) gabs da noch nie Rückfragen zur Berechnung - die steigen wahrscheinlich selbst nicht durch . Zu ELENA: Kein Kommentar. Da reg ich mich nur wieder auf. (Aber Fehlermeldungen zu unvollständigen Meldungen hierzu ignoriere ich konsequent, zudem (mir) immer noch nicht klar ist, ob die von der Behörde oder nur vom Rechenzentrum kommen). |
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08.08.2010, 22:48
Beitrag: #5
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RE: 2 Fragen: Beitr.-Schtzg. / ELENA
Hallo
@missy Den Bearbeitungsstau gibt es. Die Verwaltungs-BG ist der organisatorische Vorreiter. Und sie hat den Vorteil, dass sie weder von Umstrukturierungsmaßnahmen noch von Fusionen betroffen ist. Also die rühmliche Ausnahme. Und es stimmt, bei den SV-Prüfungen sind sie froh, wenn am Ende die Jahreslohnsummen mit der Summe der Meldungen übereinstimmen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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