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Anhangsangaben
20.06.2007, 07:59
Beitrag: #1
Anhangsangaben
Hallo Forumsuser,

wenn eine kleine GmbH Aufgelöst wird, dann muss im Anhang bei den allgemeinen Angaben dies Erläutert werden. Liege ich da richtig?

Grüsse Steve
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20.06.2007, 14:06
Beitrag: #2
RE: Anhangsangaben
Hallo,

§ 289 HGB - Lagebericht.

Sehe ich als Vorgang von besonderer Bedeutung.
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21.06.2007, 09:11
Beitrag: #3
RE: Anhangsangaben
Die Gesellschaft stellt keinen Lagebericht auf, da sie nur eine kleine GmbH ist. Sie stellt also nur einen Anhang auf.

Grüsse Steve
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21.06.2007, 21:34
Beitrag: #4
RE: Anhangsangaben
stifi82 schrieb:Hallo Forumsuser,

wenn eine kleine GmbH Aufgelöst wird, dann muss im Anhang bei den allgemeinen Angaben dies Erläutert werden. Liege ich da richtig?

Grüsse Steve

Sehe ich auch so. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind hier nicht mehr nach dem Going-concern-Prinzip zu erläutern. Das ist m.E. klar eine Anhangsangabe, die auch zwingend für Kleine ist.

Problematisch dabei ist ja, daß die HB jährlich aufgestellt werden muß, während sie StBil (LiqBil) einen längeren Zeitraum umfassen kann.

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