Kinderbetreuungskosten
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22.06.2007, 15:59
Beitrag: #1
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Kinderbetreuungskosten
Hallo,
F�r VZ 2006 habe ich Kinderbetreuungskosten f�r die Eltern beantragt. Im Bescheid wurden diese anerkannt. Als Nachweis habe ich eingereicht: Zivilrechtliche Vereinbarung lt. Rz.2 des BMF-Schreibens vom 19.01.2007 und Kontoausz�ge. Liegt hier ein sozialpflichtiges AN/AG-Verh�ltnis vor und m��te mindestens ein Minijob bei der Knappschaft angemeldet werden? Dies habe ich nicht so aus dem BMF-Schreiben erlesen. siehe Rz 2. Die Oma wohnt in der Einliegerwohnung der Eltern des zu betreuenden Kindes. Die Einnahmen der Oma habe ich als sonstige Eink�nfte in der Steuererkl�rung der Oma angegeben. Dies f�hrte bei der Rentnerin zu keiner Steuer. Meine Frage lautet, ist eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Angeh�rigen zur Kinderbetreuung ein sozialpflichtiges Arbeitsrechtsverh�ltnis? Eine selbst�ndige T�tigkeit ist es nicht. Die Oma geht damit nicht auf den Markt. Und im BMF-Schreiben wurde, anders als im BMF-Schreiben zum 35a, dies nicht als Voraussetzung genannt. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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22.06.2007, 17:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.06.2007 17:49 von Opa.)
Beitrag: #2
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RE: Kinderbetreuungskosten
"Aufwendungen f�r Kinderbetreuung durch einen Angeh�rigen des Steuerpflichtigen k�nnen nur ber�cksichtigt werden, wenn den Leistungen klare und eindeutige Vereinbarungen zu Grunde liegen, die zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden �blichen entsprechen, tats�chlich so auch durchgef�hrt werden und die Leistungen nicht �blicherweise auf familienrechtlicher Grundlage unentgeltlich erbracht werden."
Zitat:Liegt hier ein sozialpflichtiges AN/AG-Verh�ltnis vor und m��te mindestens ein Minijob bei der Knappschaft angemeldet werden?Ich auch nicht, daf�r sehe ich auch keinen Grund. Aber wenn es so auch im Bescheid akzeptiert wurde, warum die Nachfrage? |
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22.06.2007, 18:51
Beitrag: #3
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RE: Kinderbetreuungskosten
Opa schrieb:"Aufwendungen f�r Kinderbetreuung durch einen Angeh�rigen des Steuerpflichtigen k�nnen nur ber�cksichtigt werden, wenn den Leistungen klare und eindeutige Vereinbarungen zu Grunde liegen, die zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden �blichen entsprechen, tats�chlich so auch durchgef�hrt werden und die Leistungen nicht �blicherweise auf familienrechtlicher Grundlage unentgeltlich erbracht werden." Weil ich die gleiche Frage in entsprechenden Foren gestellt habe und eine negative Antwort erhielt. Gleichzeitig hatte ich bei der Knappschaft angerufen und ebenfalls eine negative Antwort erhalten. (Wer als AG steuerlich bei KBK auftritt mu� auch als AG bei der Oma auftreten.) Negativ=sozialversicherungspflichtig Deshalb wurde ich eben stutzig. Also 2007 genauso verfahren. Danke Opa. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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