Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
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22.10.2008, 19:23
Beitrag: #21
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RE: Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
@phoenix, danke, hab sie schon als letzte woche vorab direkt von der anfragenden fraktion im scan erhalten...
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23.10.2008, 09:03
Beitrag: #22
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RE: Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
Irgendwie hatte ich diese Antworten erwartet " Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor" etc. Woher sollen die Erkenntnisse auch kommen?
Frag mal unsere Finanzamtler wie die sich über weitere statistische Erhebungen freuen - dieses Jahr (2007) ist doch z.B. schon wieder die Anlage St bei. Hat hier eigentlich schon mal ein Beamter/Angestellter irgendwas auf Plausibilität geprüft bzw. muss das überhaupt geschehen? Ciao Dragon |
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23.10.2008, 13:29
Beitrag: #23
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RE: Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
Hallo Dragon,
ja sicher, ich habe diese Antwort auch erwartet und sogar erhofft. Wie gesagt schreibe ich eine Diss zu einem Thema in der diese Anfrage passte. Es geht hier nur darum aufzuzeigen, dass der Bundesgesetzgeber und die Landesfinanzverwaltung unabgestimmt handeln. Belegverzicht und Verschiebung auf Fälle unter § 173 AO bzw. Hinterziehung führt faktisch zum Problem der Dummensteuer. Die Kontrollen sind alles in allem lax und jeder kann als Arbeitsmittel etc. in Anlage N einschreiben was er für oportun hält. Das hat nichts mehr mit gleichmäßiger Festsetzung zu tun, und eben diese muss der Bundesgesetzgeber aber über gesetzliche Maßnahmen ermöglichen. Wenn die Landesfinanzverwaltung jenseits von AO Normen einfach einen Belegverzicht erklären, ohne dass der Bundesgesetzgeber erweiterte Nachprüfungs- und Änderungsnormen in die AO einbaut, haben wir ein Problem. So sehe ich das so und mE hat das BVerfG das auch so gesehen (sh. das Urteil in der Anfrage). Höchst problematisch, wenn man bedenkt, was das BVerfG mit nicht durchsetzbaren Normen so macht... |
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25.10.2008, 19:33
Beitrag: #24
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RE: Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
Dragon schrieb:dieses Jahr (2007) ist doch z.B. schon wieder die Anlage St bei. alle drei Jahre, manche Dinge ändern sich nicht. 2010 kommt bestimmt, aber bis dahin gibt es ja vielleicht schon die elektronische Übermittlungspflicht von Bilanzen, dann bräuchte man die Anlage St nur für Überschusseinkünfte. |
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