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Pensionszusage und Zufluss bei Verzicht
30.04.2008, 12:31
Beitrag: #1
Pensionszusage und Zufluss bei Verzicht
Huhu :-)

Und noch ein Problem was mich seit ein paar Tagen beschäftigt:

GmbH GGF hat eine Pensionszusage bisher ohne Abfindungsklausel ( war bis dato auch nicht vorgesehen)

Nun will er diese mal überarbeiten lassen und hat externe Spezialisten damit beauftragt. Diese haben das fehlen einer Abfindungsklausel auch bemerkt und haben folgende Abfindungsklausel eingebaut:

Abfindung zu nach ertragsteuerlichen Werten ermittelten Werten.

Die Pensionsrückstellung ist in der steuerbilanz zutreffend passiviert.

Dieser Wert ist ja nun aber bekannterweise nicht deckungsgleich mit dem Teilwert , weil der Zinssatz von 6% ja in der freien Wirtschaft nicht zu erziehlen ist.

und nun kommt der Punkt, wegen dem ich so Bauchschmerzen habe.

M.E. liegt hier doch bei Verzicht dann ein Forderungsverzicht in Höhe der Differenz zwischen Teilwert und steuerlichem Wert vor.

Also Zufluss beim GGF

Besonders abartig würde das dann sein, weil ja gerade kein Einlagefähiger Vermögensvorteil vorliegt. Der Passivposten in der Steuerbilanz ändert sich ja nicht, weil ja nur auf das richtigerweisenoch nicht passivierte verzichtet wird.
Also bei Verzicht noch nichtmal eine verdeckte Einlage.
( Da will ich aber nochmal genauer Einsteigen.. auch wie das in der zukunft dann aussehen würde )

Hat hier schon jemand Erfahrungen mit so etwas sammeln können??

liebe Grüße, Jive
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30.04.2008, 13:15
Beitrag: #2
RE: Pensionszusage und Zufluss bei Verzicht
auf die Schnelle hab ich dazu dass da:

BFH Urteil vom 10.11.1998 - I R 49/97

Gruß

towel day
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30.04.2008, 15:09
Beitrag: #3
RE: Pensionszusage und Zufluss bei Verzicht
Hallo,

und ich kann dieses Urteil, welches erst Jahre später auch veröffentlicht wurde, durch ein BMF-Regelungsschreiben vom 06.04.2005 unterstützen.

Habe nur leider keinen Link dazu.

Wenn ich es richtig im Kopf habe, dann gab es da eine Übergangsfrist zur Vertragsanpassung, die 2005 oder 2006 geendet haben sollte.

Hinsichtlich einer Verzinsung wurde jedoch keine verbindliche Regelungsaussage getroffen. Das soll aber nicht heißen, dass nicht doch eine vGA zu vermuten ist.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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30.04.2008, 17:04 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.04.2008 17:06 von Jive.)
Beitrag: #4
RE: Pensionszusage und Zufluss bei Verzicht
Zunächst einmal danke für die Mühe :-)

Das BMF Schreiben und das URteil kannte ich bereits ... ich habe dazu auch noch ein weiteres Urteil :

BFH-Urteil vom 15.10.1997 (I R 58/93) BStBl. 1998 II S. 305

...und das ist im Grunde der Schuh der mich drückt.

Denn dort steht, dass beim Verzicht der Teilwert im Zweifel nach den Wiederbeschaffungskosten zu ermitteln ist.

Wenn die Abfindung nun aber unter den Wiederbeschaffungskosten liegt, nämlich bei dem nach ertragsteuerlichen Regelungen ermitteltem Barwert, liegt dann in Höhe der differenz ein Verzicht vor?

Gruß, Jive
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