Vorsteuerabzug + Schuldzinsen
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29.05.2008, 07:58
Beitrag: #1
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Vorsteuerabzug + Schuldzinsen
Unsere örtliche VR-Bank will die Schuldzinsen auf rein betriebliche Konten mit vollem Vorsteuerabzug beim Inhaber der Umsatzsteuer unterwerfen. Jetzt versucht mich ein Kollege in diesem Zusammenhang zu überzeugen, dass, wenn § 4 (4a) EStG zum Tragen komme, der volle Vorsteuerabzug auf die Zinsaufwendungen nicht möglich sei. Das ist doch ausgemachter Schwachsinn, ich kenne keine entsprechende Vorschrift und außerdem wäre das doch wieder eine vorprogrammierte Niederlage für die BRD beim EUGH. Ich suche jetzt irgendeinen Artikel, wo sich ein schlauer Kopf schon mal mit dem Thema beschäftigt hat, da sich der Kollege von mir nicht überzeugen läßt.
Gruß frankts |
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29.05.2008, 08:05
Beitrag: #2
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RE: Vorsteuerabzug + Schuldzinsen
Guten Morgen ...
... ein Hinweis darauf, das in §15 Abs.1a UStG KEIN Bezug auf den §4 Abs.4a EStG genommen wird, hat auch nicht gefruchtet? Greetings ... |
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29.05.2008, 08:20
Beitrag: #3
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RE: Vorsteuerabzug + Schuldzinsen
nee, vielleicht sollte ich es mit einer Säge (für das Brett vorm Hirn) probieren.
frankts |
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29.05.2008, 08:24
Beitrag: #4
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RE: Vorsteuerabzug + Schuldzinsen
Interessant wären auch mal die Argumente die Dein Kollege vorbringt um damit den Ausschluss vom Vorsteuerabzug zu begründen.
Gruß ... Keaton *dem_frankts_schonmal_die_säge_reicht* |
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29.05.2008, 10:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.05.2008 10:32 von Jive.)
Beitrag: #5
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RE: Vorsteuerabzug + Schuldzinsen
Also ich habe auch nochmal kurz gesucht und so ad hoc auch nichts gefunden, was die Theorie Deines kollegen rechtfertigen würde.
Von daher schließe ich mich mal Eurer Rechtsauffassung an.. vor allem da mir der von Keaton bereits zitierte § 15 abs. 1 a UStG auch gleich ins Gesicht gesprungen ist. ![]() lieben Gruß, Jive |
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29.05.2008, 11:05
Beitrag: #6
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RE: Vorsteuerabzug + Schuldzinsen
Hallo,
es geht nur darum, dass der Umsatz nach § 9 UStG "für dessen Unternehmen" ausgeführt werden muss und die Idee ist, dass § 4 IVa EStG zur Umqualifizierung in Privat führt. Es wird also unterstellt, dass n.abzf. BA nach EStG = außerunternehmerisch nach UStG! Entgegnung: 1. Unternehmensvermögen/sphäre iSd UStG ist nicht mit betrieblicher/außerbetrieblicher nach EStG zu verwechseln 2. Selbst § 4 IVa EStG ordnet keine Fiktion als Privatentnahme sondern die Fiktion der n.abzf. an Gruß showbee |
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29.05.2008, 13:52
Beitrag: #7
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RE: Vorsteuerabzug + Schuldzinsen
Hallo,
der Schuldzinsenabzug ist doch in einem zweistufigen Modell zu prüfen. Beruhen die Schulden auf Überentnahmen, so bleibt die Schuld betrieblich veranlasst und es erfolgt lediglich eine Korrektur des Zinsabzugs. Dies ist jedoch eine rein einkommensteuerrechtliche Vorschrift, die zudem außerbilanziell, lediglich für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Steuerschuld berechnet wird. Handelsrechtlich gibt es keine Korrektur. Anders sieht dies aus, wenn die Schulden für eine Verwendung im privaten Bereich aufgenommen wurden. Diese Schulden sind nicht Betriebsschulden, die Aufwendungen keine Betriebsausgaben sondern Kosten der privaten Lebensführung. In diesem Fall wäre auch der USt-Betrag nicht abzugsfähig. Damit ergibt sich aber ein anderes Problem, da die Bank als leistender Unternehmer hier lediglich gegenüber einem Unternehmer optieren kann, denn die Finanzgeschäfte bleiben auch weiterhin steuerfrei nach § 4 Nr 8a UStG. Hier ist die Bank gefordert von der Besteuerung abzusehen, da es sich nicht mehr um einen Unternehmenskredit sondern um einen Privatkredit handelt. Die USt ist nicht mehr als Vorsteuer abzugsfähig und belastet damit die Darlehensschuld unmittelbar. Dies ist aber ein Verstoß gegen das UWG und das Verbraucherkreditgesetz. Selbst wenn man unterstellen würde, dass hinsichtlich der Überentnahmeverzinsung kein Vorsteuerabzug auf betrieblicher Ebene erlaubt wäre, so gäbe es hier bereits eine Kollision mit den Verbraucherrechten. Die Argumentation des Kollegen würde mich allerdings auch interessieren. Ist schon interessant die These, aber eben nur eine These. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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30.05.2008, 10:39
Beitrag: #8
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RE: Vorsteuerabzug + Schuldzinsen
Danke fürs Mitfühlen, habe gerade noch einmal mit dem Kollegen geredet, er hat jetzt nach seiner Meinung gestern den Holzweg verlassen, auf dem er sich argumentativ gewegt hat. Druckreif war seiner Einschätzung seiner bisherigen Meinung nicht gerade.
frankts |
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