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GmbH-Gründung und Übernahme Gründungskosten durch GmbH - Bilanz?
14.03.2019, 08:35 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.03.2019 08:36 von micha79.)
Beitrag: #1
GmbH-Gründung und Übernahme Gründungskosten durch GmbH - Bilanz?
Fall: Einzelperson A gründet GmbH im Privatvermögen. 25.000 Euro, hälftig eingezahlt. GmbH zahlt gemäß ordnungsgemäßer Festsetzung im Gesellschaftsvertrag Gründungskosten.

Wie sehen Konten der GmbH aus?

Aktiva: Umlaufvermögen Kontoguthaben (Einzahlung 12.500 minus Gründungskosten, zb 1500)

Passiva:

Eigenkapital: 25.000 (dann die Kennzeichnung gemäß § 272 Abs. 1 HGB wegen fehlender Einzahlung)

Und das „fehlende“ Geld muss doch gekennzeichnet werden als „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“, oder? Denn Gründungskosten kann ich nicht aktivieren (§ 248 HGB), sodass die Bilanzsumme nur (Stammkapital minus Gründungsaufwand) beträgt. Ist diese Berechnung richtig?

Danke und Gruß
Micha79
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14.03.2019, 09:23
Beitrag: #2
RE: GmbH-Gründung und Übernahme Gründungskosten durch GmbH - Bilanz?
Hallo,
die reguläre Eröffnungsbilanz ist:

Aktiva
------------------------
Cash 12.500

Passiva
------------------------
Stammkapital 25.000
nicht eingeforderte Einlagen - 12.500


Es wird allerdings - wie du vermutest - auch vertreten, dass die Gründungskosten dann in der EB aufzunehmen sind, weil der Aufwand sicher ist (Schmidt/Usinger in Beck'scher Bilanz-Kommentar, 11. Auflage 2018, § 248 HGB Rn. 1-5). Da die Gründungskosten (Eintragung, Notar) idR erst nach der Errichtung anfallen, müsste man dann wohl eine Rückstellung bilden, der zugleich als Bilanzverlust erfasst wird. Wenn es schon zum Cash-Abfluss aus der Einlage kam (dein Bsp), wäre nur ein Bilanzverlust auszuweisen.

Aktiva
------------------------
Cash 11.000

Passiva
------------------------
Stammkapital 25.000
nicht eingeforderte Einlagen - 12.500
Bilanzverlust - 1.500



Einen nicht durch EK gedeckten Fehlbetrag kannst du nicht ausweisen, weil die Deckung ja noch gegeben ist.

In der Praxis dürfte aber verbreitet sein, dass in der EB für den Gründungsaufwand keine RSt gebildet wird und idR kommt es auch nicht zu einem vorherigen Mittelabfluss (geringeren Zufluss) --> da stellt sich mir die Frage, ob dann das Kapital überhaupt ordentlich aufgebracht worden ist. Dann erfolgt die Erfassung der Gründungskosten im ersten Geschäftsjahr der GmbH als laufender Aufwand und geht in den JÜ/JFB des Jahres ein.

VG
showbee
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14.03.2019, 09:58
Beitrag: #3
RE: GmbH-Gründung und Übernahme Gründungskosten durch GmbH - Bilanz?
Vielen Dank. Kapitalaufbringung ist nach der Rechtsprechung in Ordnung, wenn ich den Gründungsaufwand übernehme; ich muss in der Versicherung nach § 8 Abs. 2 GmbHG die Vorbelastung durch den Gründungsaufwand offen legen.

Notarkosten werden direkt nach Beurkundung fällig, Handelsregistergebühren nach Eintragung. Aber oft verlangt das Registergericht einen Vorschuss. Wenn dem so ist, haben wir eigentlich eine sofort fällige Verbindlichkeit, sodass die Eröffnungsbilanz diese eigentlich berücksichtigen müsste. Bei unsicheren Kantonisten verlangen Notare auch direkt einen Vorschuss. Ich meine, eine ganz saubere Eröffnungsbilanz müsste den Bilanzverlust daher, wie von Dir geschildert, ausweisen.
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14.03.2019, 10:53
Beitrag: #4
RE: GmbH-Gründung und Übernahme Gründungskosten durch GmbH - Bilanz?
Der in der EB ausgewiesene Bilanzverlust hat allerdings den großen praktischen Nachteil, dass man dann dem Finanzamt beibringen muss, dass dieser Bilanzverlust mit dem JÜ/JFB des ersten Gj. zu saldieren ist, damit die Einkommensermittlung für die KSt passt.
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phönix (14-03-2019)
14.03.2019, 11:52
Beitrag: #5
RE: GmbH-Gründung und Übernahme Gründungskosten durch GmbH - Bilanz?
Rein praktisch bleibt nur die 1. Variante in #2, da das FA die Variante 2 nicht umsetzen kann Dort wird streng die Differenz zwischen Eröffnungsbilanz und nächstem JA gerechnet...

schönen Tag noch

phönix
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