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Italienische USt
15.11.2007, 15:35
Beitrag: #1
Italienische USt
Hallo Ihr Lieben.

Gibt es hier einen USt-Crack?

Ich habe eine Leistung in Italien. D.h. nicht steuerbar in D. Aber in Italien. Dort wäre Analog zu § 13b wahrscheinlich auch der Empfänger der Leistung der Steuerschuldner!?
Muß man da dann nicht analgo zu 13b die Steuerschuldnerschaft des Empfängers auf der Rechnung ausweisen? Und wenn ja, welcher Paragraf ist das wohl im italienischen USt-Recht?!
Jemand ne Ahnung?

Oder wie würdet ihr den Fall handhaben? Einfach nur Nettorechnung ausstellen? Ohne Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Empfängers? Oder Hinweis der Steuerschuldnerschaft aber ohne §§ Angabe?
Oder weiß jemand die Fundstelle aus der EU-Richtlinie für §13b?
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15.11.2007, 16:43
Beitrag: #2
RE: Italienische USt
Art 194 (1) MwStSystRL

Ich würd auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft hinweisen, und wenn überhaupt den § 13b nur "analog" angeben!

-----------------
LG
Clematis
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16.11.2007, 00:11
Beitrag: #3
RE: Italienische USt
Als Anhaltspunkt gilt: Nur wenn die Verlagerung des Leistungsortes mittels Verwendung der USt-ID-Nr. verschoben werden kann nach deutschem UStG, ist die eben zitierte MwStSystRL auch mit Sicherheit in jedem anderen Mitgliedsstaat der EU umgesetzt, d.h. ein § in Sinne deutschem 13 b ist für diese Leistung auch in dem anderen Mitgliedsstaat vorhanden. Wenn nicht: Zur Sicherheit im anderen Mitgliedsstaat beim zuständigen Fi-Amt nachfragen!
Meines Erachtens in Italien
Zuständige Behörde:
Centro Operativo di Pescara
Via Rio Sparto 21
65100 Pescara
Italia
Tel.: (00 39) 085 5772318/ 80
Fax: (00 39) 085 5772325
E-Mail: centrooperativo.pescara@agenziaentrate.it
http://www1.agenziaentrate.it/dre/abruzzo/cop/index.htm

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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21.11.2007, 15:58
Beitrag: #4
RE: Italienische USt
Danke Lemgun!
Jetzt sollte ich wohl zu meinem selbstverständlich umfassenden steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnissen, die jeder Mandant von einem erwartet, wohl auch noch italienisch können
*smile*
Naja, der Fall ist ja (HAHA) noch ne klitzekleinigkeit komplizierter ;-) Wir haben so ne Art "Reihenleistung". Wenn es sowas gäben würde.
Also: U1 repariert Maschine in Italien. Die Maschine verbleibt dort (also keine Verlagerung des O.d.L. möglich). U1 stellt die Leistung U2 in Rechnung (auch Deutscher). U2 stellt die Leistung U3 in Rechnung (ebenfalls Deutscher) und erst U3 stellt die Leistung an den Italiener in Rechnung.

Juhu.. .ich habe mit zwei USt-Prüfern vom FA darüber diskutiert und die haben mich schließlich an die OFD in Karlsruhe verwiesen.

Es scheint tatsächlich so zu sein, dass U2 und U3 sich beim italienischen Finanzamt melden sollten um dort dann eine - der deutschen UST-VA entsprechende - Umsatzsteueranmeldung zu machen. Wobei Sie die Steuer abführen und gleichzeitig als VSt geltend machen. Also eine Null haben SummaSummarum!

Wenn ich das unseren Mdt. sagen würde, die würden mich grad stehen lassen und en anderen Berater suchen!

Also die pragmatischste Lösung gewählt:
U1 und U2 sind beides unsere Mandanten... U1 schreibt Netto-Rg. an U2 (ohne den berühmt-berüchtigten Satz) U2 stellt die Rg. Netto an U3 mit dem Satz, dass U3 Schuldner der italienischen USt ist (analog zu §13b).

Mein Gott.. so ein Heckmeck und dabei ist das doch gar nicht so ne abwägige Konstellation, oder? !
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21.11.2007, 23:04 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.11.2007 23:14 von Lemgun.)
Beitrag: #5
RE: Italienische USt
Ich habe mal beim niederlandischen Fi-Amt angerufen, die zuständigen Fi-Ämter für deutsche Unternehmer in der EU können meist deutsch.

Die pragmatische Lösung schützt jedoch nicht vor Problemen mit der italienischen Finanzbehörde. Inner-europäisch gibt es auch sowas wie Kontrollmitteilungen, wenn es ganz dumm läuft bei einer BP in Deutschland... Die Leistung von U1 wird gänzlich nicht der USt unterworfen, wenn ihr das so macht.

Gruß Lemgun
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[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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