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Minijob
25.09.2007, 13:39
Beitrag: #11
RE: Minijob
In dem Beispiel der Mini-Job-Zentrale geht es um die Annahme zu Beginn der Beschäftigung, ob eine Person einen 400 €-Job ausübt oder versicherungspflichtig angestellt werden muss.
Die Entscheidung, die zu diesem Zeitpunkt getroffen wird, ist kaum angreifbar, d.h. wenn ich bei dem Kellner davon ausgegangen wäre (wichtig: die es geht um eine Annahme), dass er in dem 1 Jahr 400 € / Monat nicht übersteigt, dann handelt es sich um einen Mini-Jpb.
Stelle ich dann im Laufe des Jahres fest, dass es doch keiner ist, dann gilt die Versicherungspflicht erst ab Feststellung durch die BUN.

@vorwitzig: In deinem abgewandelten Bsp. würde man von Anfang an einen Mini-Job abrechnen. Würde er im 2. Jahr aber im monatlichen Durchschnitt über 400 € kommen, würde eine Versicherungspflicht festgestellt werden.
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25.09.2007, 13:54 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.09.2007 13:58 von zaunkönig.)
Beitrag: #12
RE: Minijob
Hallo,

@Vorwitzig

Nein, wäre er nicht, da er an mehr als 2 Monaten mehr als durchschnittlich 400 Euro verdient. Er darf es nur in zwei Monaten.
Allerdings ist dies ein explizites Beispiel, da immer auf die Annahme zu Beginn einer Beschäftigung abgestellt wird. Normalerweise kann man hier recht sicher zuordnen ob ein Minijob vorliegt oder nicht. Problematischer ist dies bei saisonalen Beschäftigungsverhältnissen. Die können ganz leicht sv-pflichtig werden.
Einziger Vorteil, die SV-Pflicht beginnt ab Feststellung selbiger durch die Bundesknappschaft.


@2ndReality

Ja, ich vergass. Urlaubs- und Weihnachtsgeld gehört zum regelmäßigen Bruttoarbeitslohn, soweit vertraglich vereinbart oder betriebsüblich. Allerdings kann Urlaubs- und Weihnachtsgeld vertraglich auch ausgeschlossen werden (Individualvereinbarung), selbst wenn es tarifvertraglich zu zahlen wäre.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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25.09.2007, 14:18
Beitrag: #13
RE: Minijob
Zitat:@vorwitzig: In deinem abgewandelten Bsp. würde man von Anfang an einen Mini-Job abrechnen. Würde er im 2. Jahr aber im monatlichen Durchschnitt über 400 € kommen, würde eine Versicherungspflicht festgestellt werden.

was ist, wenn aufgrund von Erfahrungswerten von Anfang an bekannt wird, das der Kellner so viel verdienen wird.

Was soll das Beispiel von der Bundesknappschaft? Wollen die damit zum Ausdruck bringen, dass ein Minijob auch bei dieser Lohnkonstellation möglich ist, auch wenn der Kellner mehr als 2 Monate mehr als 400 EUR verdient, im Kalenderjahr aber nicht mehr als 4800 EUR verdient.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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25.09.2007, 15:36
Beitrag: #14
RE: Minijob
Wenn man von Anfang an davon ausgehen muss, dass mehr als 400 € / Monat verdient wird, so handelt es sich von Beginn an um ein sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (auch wenn die ersten 7 Monate weniger als 400 € verdient wird).
Das Beispiel der BUN soll nur verdeutlichen, wann ich bei Aufnahme einer Beschäftigung einen Mini-Job annehmen muss und wann eine pflichtige Beschäftigung.
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