Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
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25.07.2011, 10:27
Beitrag: #1
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Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
Liebe Mitstreiter,
ein gewerbliches Mietobjekt - unten Laden, oben Wohnung - wurde per Zwangsversteigerung in 2010 erworben. F�r 2010 bekam Erwerber �ber Zwangsverwalter als Ersteher Mieteinnahmen g�t Gewerbe + Wohnung ( ca. 1/4 der sp�ter erzielbaren Miete), in 2011 wurde mit dem Sohn des ehemaligen Mieters ein Mietvertrag( f�r die Gewerbeeinheit) abgeschlossen + USt - Wohnung bisher noch nicht - w�re nat�rlich sowieso 0%. Ich wollte nun f�r 2010 KEINE USt abf�hren, erst ab 2011. Das m�sste doch so m�glich sein,dass erst ab 2. Jahr zur USt optiert wird? Oder habt Ihr da Bedenken oder kennt einen Fall, in dem es Probleme gab? danke - Ulrike |
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25.07.2011, 11:06
Beitrag: #2
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RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
A 9.1 (1) UStAE:
(1) Ein Verzicht auf Steuerbefreiungen (Option) ist nur in den F�llen des � 4 Nr. 8 Buchstaben a bis g, Nr. 9 Buchstabe a, Nr. 12, 13 oder 19 UStG zul�ssig. Der Unternehmer hat bei diesen Steuerbefreiungen die M�glichkeit, seine Entscheidung f�r die Steuerpflicht bei jedem Umsatz einzeln zu treffen. Zu den Aufzeichnungspflichten wird auf Abschnitt 22.2 Abs. 4 hingewiesen. Das k�nnte doch auf Deinen Fall passen. Gru� Buchi |
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25.07.2011, 13:15
Beitrag: #3
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RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
ulrike schrieb:F�r 2010 bekam Erwerber �ber Zwangsverwalter als Ersteher Mieteinnahmen g�t Gewerbe + Wohnung ...Ich wollte eigentlich auch keine Steuern zahlen ![]() Was hat denn der Zwangsverwalter f�rs Gewerbe bekommen und �berwiesen? Miete + USt? Dann hilft alles wollen nichts. Und wenn der vorherige Eingent�mer zur USt optiert hatte und dessen Bindungsfrist noch nicht abgelaufen war, ist der Ersteigerer daran gebunden. |
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25.07.2011, 14:05
Beitrag: #4
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RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
@ tosch
der Eigent�mer war derjenige, der in Zwangsverwaltung war -also keine USt f�r das eigene Haus ( meine Vermutung!). Die �berweisung f�r den Mietanteil ab Eigentums�bergang weist keine USt aus. @ buchi ja, es ist hier � 4 Nr. 19 UStG Danke -Ulrike |
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25.07.2011, 15:55
Beitrag: #5
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RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
tosch schrieb:Ich wollte eigentlich auch keine Steuern zahlen Das unterscheidet uns wohl. Ich m�chte gern eine Milliarde Euro Steuern zahlen, noch gerner auch mehr. Wollen wir uns da nicht mal gegenseitig unterst�tzen? � |
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25.07.2011, 16:14
Beitrag: #6
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RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
ecro schrieb:Das unterscheidet uns wohl. Ich m�chte gern eine Milliarde Euro Steuern zahlen, noch gerner auch mehr.Wie jetzt? ![]() Meinst Du etwa, wir sollen die Milliarde halbe-halbe zahlen? ![]() Wollen wir wetten, wenn der Steuerbescheid kommt, m�chtest Du gar nicht mehr gerner bezahlen? ![]() |
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26.07.2011, 13:14
Beitrag: #7
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RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
Ich w�rde auf jeden Fall in den Mietvertrag schauen. Dort m�sste die USt geregelt sein.
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26.07.2011, 16:47
Beitrag: #8
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RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
die Frage richtete sich nicht nach dem Mietvertrag -den gibt es ab 2011 .../ es geht um die Einnahmen wie oben geschildert im 1. Jahr = 2010, in dem Mieteinnahmen vom Zwangsverwalter �berwiesen wurden - ohne Ausweis einer USt.
trotzdem Danke- Ulrike |
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