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Ruhendes Gewerbe für 1 Jahr
04.04.2010, 17:15
Beitrag: #1
Ruhendes Gewerbe für 1 Jahr
Hallo Kollegen,

ich habe hier einen, dessen Gewerbe bis 2008 lief, - in 2009 ruht und nun so langsam (hoffentlich) wieder auflebt.

Was mache ich mit den Anlagegütern während der Ruhezeit?
Da sie ja nicht zur Erzielung von Einnahmen genutzt werden, scheidet eine AfA für das Jahr 2009 imho aus.

Ich tendiere dazu, - da die Güter nach dem Sabbatical wieder zur Erzielung von Einnahmen genutzt werden sollen, die Nutzungsdauer im Anlagenverzeichnis jeweils um 1 Jahr zu verlängern (mit passendem 3-Zeiler für das FA), weil ich das Jahr AfA zwischendrin nicht verloren geben möchte..

Und wie sieht das beim Sammelposten aus? Könnte ich den auch verlängern? Ich füchte, dass das eher nicht der Fall ist, weil der Sammelposten ja auch mit allen Werten weiterläuft, wenn einzelne WG entnommen und veräußert werden? Also wäre die Auflösung des Sammelpostens in 2009 verloren?

Ich suche einfach nach einer praktikablen und einigermaßen nahtlosen Lösung.

Österliche Grüße,

die Catja

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04.04.2010, 21:58
Beitrag: #2
RE: Ruhendes Gewerbe für 1 Jahr
Dem FA wirst du keinen Dreizeiler schreiben müssen, das wird keinen interessieren.

Und die AfA läuft ja normal weiter, die WG wurden ja nicht aus dem BV entnommen.
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05.04.2010, 07:30
Beitrag: #3
RE: Ruhendes Gewerbe für 1 Jahr
Hatte den Fall schon.

PKW wurde entnommen, da 0% betriebliche Nutzung.

Die restl WG wurden regulär abgeschrieben, was halt zu einem Verlust geführt hat.

-----------------
LG
Clematis
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05.04.2010, 10:52
Beitrag: #4
RE: Ruhendes Gewerbe für 1 Jahr
Frohe Ostern!

Ich sehe das so wie Clematis. Bei einem Jahr ohne Einnahmen "fällt das gar nicht auf"!
Erst bei mehreren Jahren mit Verlust meckert das FA ( hatte gerade einen Fall von 10 Jahren, die alle mit Verlust waren und dann kurz vor Ende der Verjährung hat FA Verluste aberkannt - war allerdings auch Kleinst-Nebentätigkeit im selben Beruf wie Haupttätigkeit!).

Gruß Ulrike
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05.04.2010, 11:48
Beitrag: #5
RE: Ruhendes Gewerbe für 1 Jahr
"Meiner" war jetzt 1,5 Jahre zur früher hauptgewerblichen Tätigkeit" in einem anderen Bereich per § 19 EStG tätig und jetzt lebt (dank Kündigung...) das Gewerbe wieder auf.

o.K. dann werde ich die AfA weiterlaufen lassen und Verlust kreieren.

Danke euch!

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