Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen
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18.12.2009, 22:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.12.2009 22:18 von meyer.)
Beitrag: #1
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Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen
Habe gerade einen Knoten im Hirn.
Ehemann: Arbeitnehmer über Versicherungspflichtgrenze, privat krankenversichert. Natürlich Anspruch auf AG-Zuschuss. Ehefrau: Hausfrau privat versichert (im Rahmen des Versicherungsvertrags des Mannes). Keine gesetzliche Familenversicherung, da ja keine gesetzliche KV. Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen nach (noch) aktuellem Recht? Ehemann: EUR 1.500 (eindeutig) Ehefrau: ? Bin mir da plötzlich unsicher geworden. Eine beitragsfreie Familienversicherung liegt ja nicht vor, daher ist das nicht das Argument. Wenn Kürzung auf EUR 1.500, kann es ja nur irgendwie an dem Anspruch auf AG Zuschuss liegen. Vieleicht ist auch alles nur zu spät geworden ... Irgendjemand eine zündende Idee ? |
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18.12.2009, 22:33
Beitrag: #2
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RE: Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen
Ich würde auf eine "2" tippen.
Ähnlich wie bei Beamten hat die Ehefrau in diesem Fall keinerlei Anspruch auf irgendwelche Zuschüsse oder dergleichen, sie muss also ihre gesamten Aufwendungen selbst tragen. |
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21.12.2009, 09:40
Beitrag: #3
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RE: Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen
@Petz
Wie? Ähnlich wie bei einem Beamten? Ein Beamter erhält doch Beihilfe oder irre ich mich und dann ist es doch wie beim einem "normalen" Angestellten. Hier (bei einem Beamten) wäre eine "1" zu schlüsseln. Oder habe ich da was flasch verstanden? @meyer Da keinerlei zuschüsse fliessen wäre im Fall der Hausfrau eine "2" zu schlüsseln. Ciao Dragon |
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21.12.2009, 16:16
Beitrag: #4
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RE: Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen
Hier geht's aber um die Ehefrau.
Und die nicht arbeitende Ehefrau eines Beamten erhält eine "2", weil sie selber nicht den Beihilfeanspruch hat, sondern eben "nur" der Mann. Daher würde ich den Fall ähnlich gelagert sehen. |
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21.12.2009, 16:29
Beitrag: #5
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RE: Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen
Ach so du meintest die Ehefrau des Beamten, jetzt habe ich deine Antwort auch verstanden. Kommt immer auf die Lesart an
Ciao Dragon |
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