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Lohnersatzleistungen � 32b
16.07.2009, 11:55
Beitrag: #1
Lohnersatzleistungen � 32b
R 32b (2) EStR: "In den Progressionsvorbehalt sind die Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen mit den Betr�gen einzubeziehen, die als Leistungsbetr�ge nach den einschl�gigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. 2K�rzungen dieser Leistungsbetr�ge, die sich im Falle der Abtretung oder durch den Abzug von Versichertenanteilen an den Beitr�gen zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und ggf. zur Kranken- und Pflegeversicherung ergeben, bleiben unber�cksichtigt."

Bei Krankengeldbezug wird danach der Betrag, der ausgezahlt wird und der Abzug zur RV, PV, AlV, dem PV nach 32b unterworfen. Also der "Bruttobetrag".
Beim ALG unterliegt jedoch nur der tats. gezahlte Leistungsbetrag dem PV. Zahlungen zur RV, KV usw. bleiben jedoch hier unber�cksichtigt.

Eigentlich ist dies doch eine Ungleichbehandlung. Der Unterschied liegt doch nur darin, da� das Krankengeld aus der KV gezahlt wird und das ALG aus der staatl. AlV. Es sind doch eigentlich beides Zahlungen aus einer Versicherung, nur das es einmal eine "priv." KV ist und einmal eine "staatl." AlV. Gesetzlich vorgeschrieben sind aber beide.

Ich will mich nicht streiten, ist ja auch relativ klar gesetz. geregelt, aber vielleicht hat einer auch eine Meinung hierzu. W�rde mich mal interessieren.
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20.07.2009, 10:19
Beitrag: #2
RE: Lohnersatzleistungen � 32b
Keiner eine Meinung, oder ist euch das zu profan?
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20.07.2009, 10:37
Beitrag: #3
RE: Lohnersatzleistungen � 32b
Opa schrieb:Bei Krankengeldbezug wird danach der Betrag, der ausgezahlt wird und der Abzug zur RV, PV, AlV, dem PV nach 32b unterworfen. Also der "Bruttobetrag".
Beim ALG unterliegt jedoch nur der tats. gezahlte Leistungsbetrag dem PV. Zahlungen zur RV, KV usw. bleiben jedoch hier unber�cksichtigt.
Hab ich mir noch nie ´nen Kopp dr�ber gemacht - betrifft mich aber auch nur ganz peripher. Und die Auswirkungen beim einzelnen Mandanten d�rften sich in aller Regel in einem Rahmen halten, der Nachdenken eigentlich verbietet. Oder hast Du mal eine aussagekr�ftige Beispielsrechnung?
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20.07.2009, 11:01
Beitrag: #4
RE: Lohnersatzleistungen � 32b
Bruttokrankengeld: ca. 3.300,- --> abzgl. RV, PV usw. ca. 400,- = ca. 2.900,- Nettokrankengeld (Auszahlbetrag)

Rechtlich m�ssen die 3.300,- dem PV unterliegen, aber es sind immerhin ca. 400,- Unterschied zum Zahlbetrag, der nur angesetzt werden w�rde, wenn es ALG w�re.

Dies macht im konkreten Fall ca. 60,- steuerl. Auswirkung aus. Da haben wir uns schon um geringere Betr�ge gestritten. ;-)
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