Ausfuhrlieferung Drittland
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04.11.2008, 18:04
Beitrag: #1
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Ausfuhrlieferung Drittland
Hallo Zusammen,
Mandant handelt mit gebrauchten Baumaschinen. Jetzt kommt ein Aufkäufer aus Kasachstan daher, kauft so ein Ding und führt es aus. Der Zoll schickt den Ausfuhrnachweis an den Verkäufer. Dieser erstattet dem Kasachen die USt. Soweit so gut. Wie sieht das aber mit der Rechnung aus? Ich empfehle den Mandanten in so einem Fall, auf der ursprünglichen Rechnung den Bruttobetrag ohne gesonderten USt-Ausweis abzurechnen. Das führt dann immer wieder zu Verwirrungen. Gibt es andere effektive Lösungen? Wird die USt offen ausgewiesen, muß der Verkäufer ja die Originalrechnung wieder einsammeln. Wie handhabt Ihr das? Vielen Dank! Gruß towel day |
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04.11.2008, 19:35
Beitrag: #2
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RE: Ausfuhrlieferung Drittland
Hallo,
ich empfehle in so einem Fall immer folgendes: Berechnung Brutto. Nur gegen Zusendung der Ausfuhrnachweise und Originalrechnung gibt es die Umsatzsteuererstattung und da wird eine neue Rechnung ausgestellt mit Verweis auf den Sachverhalt. Wir hatten teilweise zu gutmütige Kunden, denen versprochen wurde die Ausfuhrbestätigung nachzuschicken... Naja die haben dan Pech gehabt, da sie nur netto berechnet haben und so auf der MwSt sitzen geblieben sind... Viele Grüße... |
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04.11.2008, 21:59
Beitrag: #3
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RE: Ausfuhrlieferung Drittland
Hallo,
ich kenne es auch nur so wie Piranha, also zuerst reguläre Rechnung, Erstattung USt wegen Ausfuhr nur bei Übergabe des Originals. Funktioniert bei Kleinzeug auch Super, weil den Formularkrieg die Speditionen dann übernehmen (sich also für die Einbehaltung der Papiere verbürgen). Mfg showbee |
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05.11.2008, 09:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.11.2008 09:30 von Jive.)
Beitrag: #4
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RE: Ausfuhrlieferung Drittland
Also ich betreue einige Autohändler, bei denen es auch häufiger zu Ausfuhrlieferungen kommt.
Aus Günden der Praktikabilität wird bei uns i.d.R. so verfahren, dass eine "normale" Ausfuhrlieferung abgerechnet wird, ohne USt-Ausweis...also netto. Die darauf entfallene USt wird allerdings als Kaution vereinnahmt und zwar ganz ordenlich mit Quittung und wird auch dementsprechend verbucht. Weigert sich der Kunde gibt es halt auch hier eine Bruttorechnung.. kommt aber eigentlich nie vor weil die Problematik in der Branche bekannt ist. Sobald die erforderlichen Aufuhrnachweise erbracht wurden, wird die Kaution erstattet. lg, Jive |
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05.11.2008, 09:35
Beitrag: #5
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RE: Ausfuhrlieferung Drittland
@jive:
Im Prinzip das gleiche nur umgekehrt :-) Ist aber auch keine schlechte Lösung... |
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05.11.2008, 11:03
Beitrag: #6
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RE: Ausfuhrlieferung Drittland
Jive schrieb:Die darauf entfallene USt wird allerdings als Kaution vereinnahmt und zwar ganz ordenlich mit Quittung und wird auch dementsprechend verbucht.Das ist m.E. eine sehr gute Lösung. Wenn es kein Copyright gibt, werde ich das so übernehmen... 1000Dank an alle! Gruß towel day |
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05.11.2008, 11:52
Beitrag: #7
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RE: Ausfuhrlieferung Drittland
towel day schrieb:Wenn es kein Copyright gibt, werde ich das so übernehmen... Gibts nicht .. habe ich auch so geklaut... ne halt ... mit einem Kollegen hart erarbeitet lg, Jive |
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05.11.2008, 14:39
Beitrag: #8
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RE: Ausfuhrlieferung Drittland
@Jive & Towel,
ich gebe zu bedenken, dass diese Vorgehensweise (Kaution) nicht gesetzlich ist und m.E. auch zur Steuerhinterziehung auf Zeit führen kann. Grund: Die Lieferung ist erstmal steuerbar (kein Problem). Die Steuerfreiheit ist Ausnahme der Regel und muss nach §§ 4 Nr. 1a, 6 UStG iVm §§ 8ff. UStDV ein Mehr an Voraussetzungen erfüllen. Insoweit ist der Ausfuhrnachweis zur Behandlung als Steuerfrei Pflicht. Wenn also ein Unternehmer eine Lieferung schon dann als Ausfuhr behandelt (und somit in der UStVA nicht als USt-pflichtig ausweist), ist das Steuerhinterziehung auf Zeit. Die nachträgliche Übergabe der Ausfuhrpapiere etc. rechtfertigt nur zur Änderung der BMG nach § 17 UStG im dann betreffenden Veranlagungszeitraum. Mehr nicht. Also insbesondere dann ein Problem, wenn zwischen beiden Daten (Lieferungszeitpunkt und Zeitpunkt des Nachweises entspr. UStDV) ein 10. des Monats lag. Ist zwar sicherlich "krümelkackerisch", aber dennoch ein Grund dies als StB nicht seinen Mandanten als Gestaltungsempfehlung auf den Weg zu geben. Schlimm wird es dann, wenn mal eine Erhöhung des USt-Satzes kommt (und die kommt mit Gewissheit irgendwann mal wieder) und die Ausfuhrpapiere nicht kommen... Mfg showbee |
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05.11.2008, 15:05
Beitrag: #9
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RE: Ausfuhrlieferung Drittland
showbee schrieb:ich gebe zu bedenken, dass diese Vorgehensweise (Kaution) nicht gesetzlich ist und m.E. auch zur Steuerhinterziehung auf Zeit führen kann.Das Problem kann man vermeiden, indem man den Umsatz erstmal voll stpfl. auf ein extra Unterkonto für stpfl. Erlöse bucht. Nach Vorliegen des Ausfuhrnachweises bucht man das dann um. So habe ich mir das bisher mit den Bruttorechnungen ohne USt-Ausweis auch gemacht. Das ist vielleicht auch ein wenig merkwürdig, weil es nicht zur Rechnung (netto) passt, aber falsch ist es jedenfalls auch nicht. Die Quittung für die Kaution tackert man an den Rechnungsdurchschlag, dann ist das einfach nachvollziehbar. Und man hat nicht die Probleme mit der Originalrechnung, etc. Mir erscheint das am pragmatischten. Mal sehen, ob die Praxis das bestätigt. Gruß towel day |
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