Keine Haftung für SV-Schulden Betriebsvorgänger
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24.09.2008, 11:27
Beitrag: #1
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Keine Haftung für SV-Schulden Betriebsvorgänger
Hallo,
Bin auf ein bemerkenswertes Urteil gestossen, wonach der Rechtsnachfolger eines übernommenen Unternehmens die SV-Beiträge des Rechtsvorgängers nicht nach § 25 HGB schuldet und mangels gesetzlicher Norm auch nicht anderweitig schuldet. Zitat:LSG Rheinland-Pfalz 13.08.2008, L 4 R 366/07 Ich hoffe der Link funktioniert. Falls da noch ein Infofenster "Justiz Rheinland-Pfalz" auftaucht, einfach auf o.k. drücken und dann müsste es weiter gehen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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24.09.2008, 11:44
Beitrag: #2
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RE: Keine Haftung für SV-Schulden Betriebsvorgänger
Interessant: Hopt schreibt im Beck'schen Kurzkommentar zu § 25 HGB, Rn. 11 "Der Erwerber haftet für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten, einerlei aus welchem Rechtsgrund, ob Vertrag, Delikt oder sonst aus Gesetz; auch Steuerschulden (§ 75 AO);". Dass muss dann wohl nicht mehr gelten. Interessante herangehensweise, § 25 HGB wegen Verortung im HGB als rein zivilrechtliche Haftungsnorm zu verstehen, obwohl es doch um Geschäftsverbindlichkeiten des fortgeführten Handelsgeschäfts geht. Nunja, das BSG wirds wohl richten.
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