Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zinsen beim Einzelunternehmer
14.08.2008, 13:52
Beitrag: #1
Zinsen beim Einzelunternehmer
Hallo,


wie handhabt ihr folgenden Fall in der Praxis:

Ein Einzelunternehmer hat auf seinem betrieblichen Girokonto etwas Geld liegen.

Aus diesem Grund legt er es per Festgeld an.

Zinsen 1.000,00 Euro abzüglich Zinsabschlagsteuer/Soli.

Wie behandelt ihr dies ?

Einkünfte aus Gewerbebetrieb ?
Einkünfte aus KAP ?

Habe dies eigentlich immer bei den Einkünften aus Kapitalvermögen angesetzt, meine Argumentation war, dass es sich hierbei ja um privates Geld (Entnahme) handelt. Vorteil bei meiner Variante ist der Sparerfreibetrag.

Hat jemand eine anderstlautende Meinung / Behandlung in der Praxis bzw. Erfahrungen was das FA dazu sagt ?

Vielen Dank schonmal...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
14.08.2008, 14:05
Beitrag: #2
RE: Zinsen beim Einzelunternehmer
Wie wurde denn gebucht ??



Wenn das Festgeldkonto ein betriebliches konto ist , bzw es in der Bilanz auftaucht...dann Gewerbebetrieb...

Ist das ein Privatkonto ( Also Entnahme gebucht und Das Konto taucht nicht in der Bilanz auf) würde ich es Privat machen.


Gruß, Jive
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
14.08.2008, 14:16
Beitrag: #3
RE: Zinsen beim Einzelunternehmer
Das ist gerade mein Problemchen... Gebucht ist es natürlich auf 7100 Zinsertäge...

Das Festgeldkonto ist dummerweise auch betrieblich gebucht...

Wenn es Privat entnommen wäre hätte ich mir diese Frage erst garnicht gestellt...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
14.08.2008, 14:27
Beitrag: #4
RE: Zinsen beim Einzelunternehmer
Dann würde ich es auch als gewerblich ansehen Sad
(Durch die Buchung auf Zinsertrag sind wir m.E. beim gewillkürten BV (vgl. H 4.2 (1) / "Gewillkürtes BV", 3. Speigelstrich: "die Zuordnung zu gewillkürten Betriebsvermögen erfordert, dass der notwendige Widmungsakt zeitnah in den Büchern oder Aufzeichnungen dokumentiert wird").

Und KESt+SolZ dann in der KAP als anzurechnende Steuern aus anderen Einkunftsarten.

... wobei ich mich frage, ob sich die Zuordnung nicht im Rahmen des JA wieder rückgängig machen lässt ... ???

Gruß

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation