getrennte- /Zusammenveranlagung
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19.02.2008, 17:26
Beitrag: #1
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getrennte- /Zusammenveranlagung
Bin kurz überfragt.
Ehepaar (gegen EM läuft Insolvenzverfahren) hat aus Unwissenheit getrennte Veranlagung 2006 gewählt. Angeblich wurde in einem der Vorjahre die Erstattung der EF mit den Schulden des EM verrechnet, so daß sie nun eine getrennte Veranlagung wählten. Bescheid der EF ist v. Aug. 07 und bestandskräftig (AN zvE ca. 18.000,-). Erklärung des EM ist noch nicht abgegeben (EK GSE ca. -500,-). Kann jetzt noch zur Zusammenveranlagung gewechselt, und Aufteilung der Erstattung n. § 269 ffg. AO beantragt werden? Dies macht hier natürlich einen erheblichen Unterschied aus. Viele Grüße |
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19.02.2008, 18:56
Beitrag: #2
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RE: getrennte- /Zusammenveranlagung
ja
Beste Grüße Vorwitzig |
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19.02.2008, 21:39
Beitrag: #3
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RE: getrennte- /Zusammenveranlagung
Opa schrieb:Kann jetzt noch zur Zusammenveranlagung gewechselt,ja Opa schrieb:und Aufteilung der Erstattung n. § 269 ffg. AO beantragt werden?nein, wenn überhaupt nach § 37 AO |
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19.02.2008, 22:15
Beitrag: #4
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RE: getrennte- /Zusammenveranlagung
Petz schrieb:nein, wenn überhaupt nach § 37 AOMuß man aber nicht. Schließlich arbeiten unsere Finanzbeamten immer ordentlich Gruß towel day |
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19.02.2008, 22:28
Beitrag: #5
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RE: getrennte- /Zusammenveranlagung
towel day schrieb:Schließlich arbeiten unsere Finanzbeamten immer ordentlichSag ich doch schon immer..... |
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20.02.2008, 07:32
Beitrag: #6
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RE: getrennte- /Zusammenveranlagung
Hallo,
Nein, keine Zusammenveranlagung mehr möglich. Zitat:Aktuelles BFH-Urteil zur Zusammenveranlagung ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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20.02.2008, 09:35
Beitrag: #7
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RE: getrennte- /Zusammenveranlagung
@zaunkönig:
ich kenn das aber nur so, dass das nur gilt, wenn ein Ehegatte der Zusammenveranlagung nicht zustimmen will. Wenn aber der Ehegatte, der die getrennte Zusammenveranlagung zunächst beantragt hat, nachträglich zustimmt, dann ist Zusammenveranlagung möglich. Beste Grüße Vorwitzig |
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20.02.2008, 09:53
Beitrag: #8
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RE: getrennte- /Zusammenveranlagung
Vorwitzig schrieb:@zaunkönig: Dies ist auch meine Auffassung. Ehegatten können ihr Veranlagungswahlrecht bis zur Unanfechtbarkeit eines nach §175 (1) Nr.1 AO geänderten Einkommensteuerbescheids ohne Beschränkung durch einen Änderungsrahmen erneut ausüben (Anschluß an BFH-Urteil vom 25.06.1993 III R 32/91, BFHE171/407, BStBl III 1993, 824) siehe auch bzgl Wideruf einer früheren getroffenen Wahl einer Zusammenveranlagung BFH 20.01.1999 siehe auch BFH 19.05.1999 XI R 97/94 BStBl 1999, 762 siehe auch FG Düsseldorf 16.08.2000 7K 3075/97 E Rev. eingelegt Az. BFH VI R 161/00) neuesten Stand kenne ich nicht siehe aber auch BFH in diesem Zusammenhang vom 25.06.1993 mfg Dr. H.C. Freak |
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20.02.2008, 12:36
Beitrag: #9
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RE: getrennte- /Zusammenveranlagung
Danke an alle.
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