Bonusprogramm
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23.03.2016, 14:48
Beitrag: #1
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Bonusprogramm
In 2015 erklären mir Mandanten, daß sie für 2014 eine Zahlung aus dem Bonusprogramm erhalten hätten. Einen Beleg haben sie nicht mit, aber ich trage den Betrag in die Erklärung ein und das FA berücksichtigt dies auch so.
Jetzt in 2016 stellt sich heraus, daß die KK diesen Betrag erst Anfang Januar 2015 gezahlt hat und dies auch für 2015 elektr. an das FA meldet. Der Beleg f. 2015 liegt nun auch vor. Seht Ihr eine Chance den Bescheid 2014 noch zu ändern? Das FA lehnt es ab, da Einspruchsfrist abgelaufen (klar), keine neue Tatsache u. kein grobes Verschulden. Wäre doch ein Fall für § 174 (1) AO, oder? |
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23.03.2016, 15:21
Beitrag: #2
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Bonusprogramm
Würde hier eigentlich einen klassischen 174 er sehen!
Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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![]() Stadtkatze (23-03-2016) |
24.03.2016, 10:26
Beitrag: #3
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RE: Bonusprogramm
Gut, dann werd ich mal einen entsprechenden Einspruch schreiben.
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