Problem bei Direktversicherung
|
14.05.2014, 15:55
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Problem bei Direktversicherung
Hmm... ich hab heute einen eigenartigen Sachverhalt auf den Tisch bekommen:
EF ist beim EM in Einzelfirma angestellt und hat eine Ende 2005 abgeschlossene Direktversicherung. Jetzt wurde diese Direktversicherung gekündigt und das Gewinnbezugsrecht an den EM welcher zugleich als Einzelunternehmer auch Versicherungsnehmer ist abgetreten. Der BEtrag von 10.000,-- wurde an den EM ausgezahlt und gleichzeitig erhält der EM eine steuerbescheinigung nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 EstG mit -10.000,-- € ( also Verluste aus Kapitalvermögen...vermutlich wegen § 20 Abs. 1 Nr. 6 EstG) Wie würdet Ihr den Sachverhalt würdigen? Ich hätte eigentlich gedacht, dass EF Kapitalerträge in Höhe von 0,-- hat und das Geld dem EM geschenkt hat, nach dem Motto Versicherung kündigen, Frau bekommt geld und schenkt an EM weiter. Ergo buch ich nur eine einlage in Höhe von 10.000 beim EM. Ich bin jetzt allerdings unsicher wegen der Steuerbescheinigung mit minus 10.000 an den EM ... auch negative Einkünfte aus Kapitalvermögen werden eigentlich umqualifiziert hier in gewerbliche... nur wie soll ich das dann buchen? lg, jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
|||
14.05.2014, 18:26
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
Problem bei Direktversicherung
+ 20.000 aus § 15 und
- 20.000 aus § 20 ? |
|||
14.05.2014, 18:35
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Problem bei Direktversicherung
nunja.. da bin ich mir halt unsicher ...
warum +20.000 aus §15? die Ef hat ohne Rechtsgrund abgetreten die 10.000 waren unverfallbar und bei Kündigung hätte die Ef die 10.000 bekommen. anschließend hätte Sie die 10.000 an den EM schneknen können --> Einlage Nur diese Steuerbescheinigung mit -10.000 an den EM gibt mir rätsel auf ... "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste