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USt "noch nicht fällig"
09.11.2007, 17:21
Beitrag: #1
USt "noch nicht fällig"
Wir buchen hier mit "voks.fibu".

Jetzt mach ich gerade den Abschluss 2006 für einen Malerbetrieb, bei dem ich (Umsatz < 250.000,00) die IST-Versteuerung angeklickert habe.

Bei Forderungen bucht das Programm auch brav die USt auf ein separates Konto (USt n.nicht fällig".

Aber nicht die Vorsteuer bei Verbindlichkeiten.

Das ist doch nicht korrekt oder ?

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09.11.2007, 18:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.11.2007 18:41 von PiranhaVS.)
Beitrag: #2
RE: USt "noch nicht fällig"
Hallo,


also es gibt doch nur bei der Umsatzsteuer die Unterscheidung zwischen Soll und Ist Versteuerung.

Bei der Vorsteuer gibt es keine Ist Versteuerung, sondern nur eine Soll-Versteuerung.

Wenn also die Voaussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind kann diese auch abgezogen werden, unabhägig davon ob die Rechnung mit Vorsteuerabzug bezahlt ist oder nicht...

Ich hoffe, das war die Antwort, die Dir weiterhelfen konnte :-)

Viele Grüße
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09.11.2007, 18:59 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.11.2007 19:02 von Catja.)
Beitrag: #3
RE: USt "noch nicht fällig"
@Piranha hat völlig recht! (hatte ich das dieser Tage nicht SCHON MAL irgendwo????)

=> der Vorsteuerabzug ist immer nach dem SOLL vorzunehmen.

Näheres findest Du bei A 192 (2) Satz 3 UStR (2005, - bevor wieder der Hinweis von @Petz kommt Wink, welche UStR ich nun meine... *g*)


Oder im Umkehrschluss auch bei OFD Düsseldorf S 7522 A St 641 v. 06.08.1970 (! wow ! ) "Es besteht keine Möglichkeit, dem Unternehmer, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, den Vorsteuerabzug nach dem Ist zu gestatten"...

1 x übersetzt: Unabhängig vom Zahlungstag ist die Vorsteuer mit Leistung&Rechnung abzuziehen!
(blöd ist nur, das wir das in der Praxis bei den 4/3ern meistens ignorieren....(schließe mich da selbst NICHT aus!))

Grüße von der Catja

__

edit: aus rein optischen Gründen, ohne den Inhalt zu verändern

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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09.11.2007, 19:27
Beitrag: #4
RE: USt "noch nicht fällig"
Also Fibu-technisch kann man das nur so lösen, dass man trotz Überschussrechnung mit Debitoren und Kreditoren bucht.

Wird von uns meistens gemacht...

Wobei der "alte" Herr Henssler immer gesagt hat: Überschussrechnung ist nur was für die Schlamper :-) Sie liefert ein Zufallsergebnis...

Irgendwie hat er theoretisch recht ;-)
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09.11.2007, 23:34 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.11.2007 23:35 von maxell.)
Beitrag: #5
RE: USt "noch nicht fällig"
Das ist ja der Hit.

Ja, das hilft mir unwarscheinlich. Ich fürchtete schon, da irgendwie mit der Hand am Arm rausrechnen und rumbuchen zu müssen.

Da haben die netten Damen von voks ja tatsächlich recht. Da muss ich wohl was gutmachen...

Bei dem Handwerker wird übrigens bilanziert.

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