vergessener "Riester"
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17.03.2014, 23:43
Beitrag: #31
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vergessener "Riester"
Ich lese hier immer ein gedankliches und zwischen den Sätzen und Teilsätzen.
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18.03.2014, 10:17
Beitrag: #32
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RE: vergessener "Riester"
Ja das "und" ist hier die Frage.
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18.03.2014, 11:04
Beitrag: #33
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RE: vergessener "Riester"
Ich werde jetzt erstmal abwarten wie das FA reagiert, aber ich denke, falls negativ, werde ich eine Klage wohl veranlassen. Muss auch mal ausrechnen wieviel es in diesem Fall ausmacht.
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24.03.2014, 23:20
Beitrag: #34
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RE: vergessener "Riester"
Hallo,
also meiner Meinung nach muss zunächst einmal ein Antrag auf Zulage gestellt werden. Ohne diesen werden auch keine Daten des Versicherungsanbieters an das Finanzamt übermittelt. Wurde der Antrag erstellt und hat der Versicherungsnehmer der Datenübermittlung durch den Versicherer zugestimmt, ist die Versicherung verpflichtet, die Daten an das Finanzamt zu übermitteln. Hierdurch entsteht (noch) kein Wahlrecht auf Günstigerprüfung. Dieses Wahlrecht entsteht erst mit Abgabe der Anlage AV. Dann erst hat das Finanzamt den Auftrag, von Amts wegen zu prüfen, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist. Auch gilt m.E. der Spruch: wer einen Antrag stellt kann verlieren, wer keinen Antrag stellt, hat schon verloren ... Gruss Uwe |
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18.07.2014, 12:33
Beitrag: #35
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RE: vergessener "Riester"
hab gerade einen Einkommensteuerbescheid reinbekommen mit dem Satz:
"Ohne Nachweis können die Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen nicht berücksichtigt werden" Es geht um einen Arzt, der teils selbständig und teils angestellt ist. Sprich: die RV-Beiträge aus der LSt-Bescheinigung sind berücksichtigt, die darüber hinaus freiwillig an die Versorgungsanstalt gezahlten Beiträge nicht, weil s.o. Da die Beiträge elektronisch an das FA übermittelt wurden, müssen sie dort vorgelegen haben. Müssen diese elektronisch übermittelten Beiträge vom Finanzamt berücksichtigt werden? Punkt ist: der Doc hat die freiwilligen VA-Beiträge ab 2013 übers Betriebskonto abbuchen lassen, vorher nicht. Und hat mir von allen Versicherungen bis zu € 16,75 für einen Anhänger jedes Jahr Kopien für die Steuererklärung gegeben, nur nicht von den Beiträgen an die VA. Läßt sich da für 2012 (w. eÜbermittlung) noch was machen? Auch wenn´s nur € 360 sind. |
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18.07.2014, 14:17
Beitrag: #36
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RE: vergessener "Riester"
Freiwillige Beiträge in die Rentenkasse werden m.E. nicht alle elektronisch an das FA gemeldet. Beim AN sind sie ja nur anhand der LSt.-Bescheinigung des AG ersichtlich.
Insofern sehe ich da schlechte Chancen. |
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18.07.2014, 15:28
Beitrag: #37
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vergessener "Riester"
Glaube nicht das die Versorgungswerke die gezahlten Beiträge übermitteln.
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