Urlaubsanspruch
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04.04.2013, 11:08
Beitrag: #1
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Urlaubsanspruch
Ein Mitarbeiter eines Mandanten nimmt 2 Monate Elternurlaub vom 15.04.-15.05. und 15.06.-15.07.
Passt dem Arbeitgeber eigentlich ganz gut, dass AN zwischenzeitlich da ist und aufarbeitet. Aber AN meint, dass Elternurlaub nur bei Inanspruchnahme von vollen Monaten gekürzt werden dürfe, bei ihm also überhaupt nicht. Voller Jahresurlaub, obwohl 2 Monate nicht da? Ich habe dazu nur ein Urteil aus 2011 gefunden, das seine Auffassung stützt: http://www.osborneclarke.de/publications...onate.aspx Kennt jemand etwas aktuelleres (gegenteiliges) ? Nach § 16 BEEG kann der AN den Elternurlaub "verlangen". Danach hätte der Arbeitgeber über den Zeitraum wohl nichts mitzureden, oder? |
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04.04.2013, 13:33
Beitrag: #2
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RE: Urlaubsanspruch
Ich habe mal bei der für uns (beamte wie auch Angestellte) zuständigen Stelle telefoniert.
Die sagen, ja geht! Die sagen weiter, ja, keine Kürzung des Jahresurlaubes! taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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04.04.2013, 13:50
Beitrag: #3
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RE: Urlaubsanspruch
Ich hab´s befürchtet.
Danke. Wieder ein Grund mehr, nur noch über 70-jährige einzustellen. |
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04.04.2013, 22:50
Beitrag: #4
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RE: Urlaubsanspruch
Dabei aber nicht die Großelternzeit nach § 15 Abs. 1a BEEG vergessen
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05.04.2013, 00:00
Beitrag: #5
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RE: Urlaubsanspruch
Hahaha, sehr komisch
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