angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
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15.02.2012, 17:44
Beitrag: #21
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
Jederzeit steht im Gesetz - (hab ich mir nicht ausgedacht) Festsetzungsfrist ist natürlich das Ende!
Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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15.02.2012, 18:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2012 18:16 von Kiharu.)
Beitrag: #22
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
Sorry, hatte die Ablaufhemmung falsch im Hinterkopf.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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16.02.2012, 09:07
Beitrag: #23
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
Hallo,
V+V Einkünfte, lässt bei mir auf die Schnelle zwei Gedankengänge zu: 1. Schon erlebt - Mandant übermittelt die Erklärung grundsätzlich selbst und entnimmt die Anlage. 2. Auch schon erlebt - FA wertet die Einkünfte als Liebhaberei, nimmt sie bewusst aus der Veranlagung und merkt Jahre später, dass sie da doch irgendwie was verpeilt haben. Da verschwindet nicht einfach etwas. Es gilt zu klären, was dem Amt vorliegt bzw. vorgelegen hat. Ist das geklärt, kann man über die Anwendung der Rechtsvorschriften der AO hinsichtlich Nachveranlagung etc. nachdenken. Sieht ja fast schon nach einer Feststellungsklage aus....... ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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16.02.2012, 09:28
Beitrag: #24
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
zaunkönig schrieb:Sieht ja fast schon nach einer Feststellungsklage aus....... Wenn das FA da wohl verklagen will ![]() Aber grundsätzlich würde ich mich anschliessen und erst mal herausbekommen wollen, was beim FA angekommen ist. Ciao Dragon |
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16.02.2012, 12:01
Beitrag: #25
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
Da es ja wohl eine reine Papiererklärung war, braucht man eigentlich nur in den Mantelbogen sehen, ob auf Seite 2 Anlage V angekreuzt ist, wovon ich ausgehe. Wenn es so ist, hat m.E. das FA geschlafen, so daß ich bei "kein 129" bleibe.
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16.02.2012, 12:14
Beitrag: #26
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
Wieso?
"Gar nicht gewürdigt", weil "gepennt", heisst doch auch in jedem Fall: "nicht rechtlich gewürdigt"... ? ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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16.02.2012, 15:37
Beitrag: #27
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
1x pennen - OK.
Aber "über Jahre hinweg" immer beim selben Pkt. pennen. NEE, das ist für mich dann schon eine "rechtl. Würdigung". |
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17.02.2012, 09:02
Beitrag: #28
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
Hallo,
aber nur dann eine rechtliche Würdigung, wenn immer der gleiche Sachbearbeiter den Vorgang bearbeitet hätte. Zudem gilt immer noch, dass jeder Veranlagungszeitraum separat zu betrachten ist. Insoweit bekommt man durchaus eine Argumentation für den 129. Umstände klären und dann entscheiden. Alles andere ist "Spekulatius". ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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