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Kfz-Kosten
20.11.2010, 22:58
Beitrag: #1
Kfz-Kosten
Nähere Info zum Fall siehe "Darlehen BV!!??"

PZR 2005-2007, StB1 hat alle Jahre gebucht uns Abschluß 2005 gefertigt, RA'in hat Abschluß 2006 gemacht.

Der betrieblich genutzte PKW wurde geleast. StB1 hat 2008wie in allen Vorjahren alle Kosten (rd. 10.000 ¤) als BA erfasst und einen Kfz-EV (rd. 8.000 ¤) angesetzt. Diese Daten werden auch, inklusive Ansatz Kfz-EV, von RA'in für 2006 übernommen. Im Rahmen des Abschlusses werden alle Aufwendungen und der EV ausgebucht und stattdessen eine Einlage mit über 40.000 km à 0,30 ¤ für die Nutzung eines privaten Pkw's eingebucht.

Ich stelle das einfach mal ohne eigene Wertung zur Diskussion.

Ende Teil 2

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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20.11.2010, 23:59
Beitrag: #2
RE: Kfz-Kosten
Tja, Auflistung der km betrieblich + privat abfordern, um die Zugehörigkeit des Leasingvertrags zum "BV" zu prüfen. Tatsächliches Nutzungsverhältnis Privat/Betriebsfahrten; ermittelt durch dauerhaftes
Fahrtenbuch oder Aufzeichnung, scheint mir auch bei Leasingfahrzeugen mittlerweile durch Rechtsprechung bestätigt zu sein.
Daran wird man ja sehen, was sich ergibt. Mehr als 80.000 km Jahresfahrleistung sind m.E. schon sehr selten...Davon mehr als 40.000 km an 130 Tagen "Freizeit"????
Möglicherweise mit der Angabe von 40.000 km = versuchte Steuerhinterziehung??? Beihilfe des RA???

BFH Urteil vom 29.04.2008 - VIII R 67/06
FG Köln Beschluss vom 29.01.2007 - 14 V 4485/06

schönen Tag noch

phönix
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21.11.2010, 01:50
Beitrag: #3
RE: Kfz-Kosten
Uiii... Das ist ja echt ein Knaller, hier wurde einfach aus Gründen der Steuerverkürzung umgemauschelt. Das riecht nach Luftbuchung!
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21.11.2010, 13:48
Beitrag: #4
RE: Kfz-Kosten
Da gibt es doch mehrere Möglichkeiten:

Alt. 1: die RA´in hat alles richtig gemacht

Alt. 2: die RA´in wollte ihrem Mandanten was gutes tun

Alt. 3: die RA´in hat keine Ahnung

Zu Alt. 1:
Ist Stpfl. tatsächlich über 80.000 km gefahren, wäre das KFZ kein Betriebsvermögen. Bei tatsächlichen Kosten von ¤ 10.000 im Jahr? Also pro km unter ¤ ¤ 0,125. Das muß ein China-Import mit Tretantrieb sein. Cool
Mein Mitleid wäre dem armen Kerl gewiß. Big Grin

Kommen wir zu Alt. 2.:
Die RA´in hat sich überlegt, dass bei 40.000 km x ¤ 0,30 ein niedrigerer Gewinn rauskommt als bei IST-Kosten ¤ 10.000 abzüglich Privatanteil ¤ 8.000.
a) Macht sich keine Gedanken über die steuerliche Zulässigkeit ihres Modells - na ja.
b) weiß, dass es so nicht zulässig ist - zumindest Beihilfe zur Steuerhinterziehung

Am wahrscheinlichsten ist aber Alt. 3:
Sie weiß nichts über Betriebsvermögen, steuerliche Beurteilung von KFZ-Kosten ... - möchte aber, da sie kraft Gesetz zur Steuerberatung befugt ist, sich diese Einnahmen nicht entgehen lassen.
Solche Blödheit gehört bestraft.

Ich würde sie auch erstmal auffordern, darzulegen, warum sie die Buchungen storniert und wie sie die KFZ-Kosten ermittelt hat. Vielleicht ist ja doch alles korrekt Rolleyes

Gruß

tosch
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21.11.2010, 20:59
Beitrag: #5
RE: Kfz-Kosten
Halte das Ganze auch für äußerst grenzwertig, deshalb ja auch erstmal ohne eigene Wertung eingestellt.

Die RA'in im Rahmen der Bp zu fragen werde ich mir verkneifen, da bereits StB2 tätig ist und dieser sowieso meiner Meinung ist (er hat's ja nicht verbockt!).

Da der Bericht sowieso über die BuStra läuft, da ESt/USt 2007 im Strafverfahren sind, werde ich mich wohl darauf beschränken den Sachverhalt intern ausführlich zu schildern. Was die BuStra dann macht... keine Ahnung!

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