Doppelpost bitte löschen
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31.05.2010, 14:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.05.2010 14:23 von Opa.)
Beitrag: #1
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Hatte ich auch noch nicht. Kind über 18, Schule beendet, kommt für 5 Monate hinter "schwedische Gardinen", danach wird Ausbildung gesucht. Besteht während der Zeit eigentlich ein Anspruch auf KG bzw. Kinder-FB?
Er war als arbeits- bzw. ausbildungssuchend gemeldet, aber als Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungen zählt das wohl nicht? |
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