Zwangsverwalterkosten VuV
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27.08.2009, 19:10
Beitrag: #1
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Zwangsverwalterkosten VuV
Hallo an alle,
irgendwie finde ich rein gar nichts zu dieser Thematik. Stellen die vom Gericht festgesetzten Kosten für den Zwangsverwalter Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung dar? Mein Bauch sagt NEIN aber finden tue ich gar nichts. Weiss jemand Rat? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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27.08.2009, 20:15
Beitrag: #2
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RE: Zwangsverwalterkosten VuV
Eine eindeutige Antwort habe ich zwar auch nicht, aber mein Bauchgefühl sagt mir eher das Gegenteil.
Letztlich ist es ja so etwas ähnliches wie eine wenn auch zwangsweise verordnete Verwaltung des Objektes durch einen Dritten. Und eine Hausverwaltung oder Mietsonderverwaltung wäre ja auch abziehbar. |
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28.08.2009, 05:21
Beitrag: #3
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RE: Zwangsverwalterkosten VuV
Ja ich kenn auch die Gedanken in diese Richtung.
Aber dann sage ich mir auf der anderen Seite, dass es ja genaugenommen Vollstreckungskosten sind. Der Verwalter wird im Auftrag des Gläubigers tätig, weil der (bei mir Steuern) nicht gezahlt hat. Und Kosten der Vollstreckung wären doch auch keine WK- Oder? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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28.08.2009, 07:45
Beitrag: #4
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RE: Zwangsverwalterkosten VuV
Hallo,
also den Gedanken mit den Vollstreckungskosten kann ich zT teilen. Die ZwV ist zwar nicht auf Veräußerung, sondern auf VuV gerichtet. Der ZV ist nichts anderes als eine Hausverwaltung mit Vertretungsrecht des Vermieters. Die Gläubiger bekommen natürlich nur den Überschuss (nach Kosten der ZwV) ausgekehrt. Die Aufwendungen für den Verwalter sind primär durch die Vermietung veranlasst und dienen auch der Erzielung/Sicherung von Einnahmen. Dein Problem gehe ich aber zT mit: der ZwV ersetzt nicht nur die Hausverwaltung, sondern eben auch den Eigentümer. Der ZwV leistet aber auch Arbeit für die Gläubiger, also die Überschussrechnung und Verteilung der Gelder an die Gläubiger. Der ZwV schließt auch Mietverträge etc., würde der Eigentümer dies machen, könnte er seinen schlichten Aufwand nicht als WK ansetzen können. Das ist nicht mehr im Zusammenhang mit der VuV. Soweit aber auch ein normaler Eigentümer Aufgaben an eine Hausverwaltung auslagern kann (und dann WK generiert), müssen auch die Kosten der ZwV abziehbar sein. Ich vermute aber auch, dass der ZV für Prozessführung (Kündigungsprozesse) etc. besondere Vergütung erhält. Also prüfe mal, was alles durch diese Kosten abgedeckt ist. Wenn insb. die Verteilung des Überschusses auch abgedeckt ist (ggf. auch Gläubigerermittlung), dann sollte man pauschal 20-30% der Kosten nicht anerkennen. Gruß, showbee |
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28.08.2009, 08:33
Beitrag: #5
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RE: Zwangsverwalterkosten VuV
So, nach demokratischer Mehrheitsentscheidung haben wir uns entschlossen, die Aufwendungen teilweise zu berücksichtigen. Es gibt eine "Aufgabenbeschreibung" der Tätigkeit des Zwangsverwalters und danach werden wir dann einfach schätzen.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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28.08.2009, 09:10
Beitrag: #6
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RE: Zwangsverwalterkosten VuV
Kiharu schrieb:Es gibt eine "Aufgabenbeschreibung" der Tätigkeit des Zwangsverwalters und danach werden wir dann einfach schätzen. Das ist eine sehr gute Idee! |
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