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Sonder-AfA, Pool u.a.
18.09.2008, 11:35
Beitrag: #1
Sonder-AfA, Pool u.a.
Hallo an alle,

sitze gerade an meiner ersten Bilanz 2008 und sto�e jetzt auf Fragen die nat�rlich erst bei der praktischen Arbeit auftauchen. Ich h�tte gerne mal ein Feedback. Abweichendes WJ zum 30.06.2008

1. -in 2006 Ansparr�cklage f�r mehrere WG gebildet ( AHK jeweils ca. 650,- EUR) in H�he von 4.000,- EUR. In 2008 im April angeschafft 25 PC a 649,- EUR.

1.Frage: WG sind im Pool Afa 5 Jahre kann ich trotzdem Sonder-AFA nehmen, ich denke ja.

2.Frage: Es gibt IZ auf diese WG, Vorraussetzung ist u.a. eine 5-j�hrige Zugeh�rigkeit zum BV. Meinen Pool fasse ich ja nicht mehr an, alle Abg�nge werden ja nicht im AV vorgenommen es wird ja so getan als sei alles �ber den Zeitraum da. Gilt das auch f�r die IZ? Wird bei Pool-WG automatisch die f�nfj�hrige Zugeh�rigkeit unterstellt? Ich denke nein.

3. Frage: Was ist mit der Sonder-AFA im Poolbereich wenn ich auch hier tats�chlich nicht das eine Jahr der Zugeh�rigkeit einhalte? Es bleibt wie es ist? Es ist ein r�ckwirkendes Ereignis? Oder �nderung im Jahr des Abgangs?

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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19.09.2008, 08:23
Beitrag: #2
RE: Sonder-AfA, Pool u.a.
Hi .-)

Hast Du jetzt nur 25 Rechner gekauft, oder auch pro ger�t 1 Monitor, tastatur etc???

In � 6 Abs 2 EStG heisst es : "Wirtschaftsg�tern des Anlageverm�gens, die einer selbst�ndigen Nutzung f�hig sind,..."

und weiter ...:" Ein Wirtschaftsgut ist einer selbstst�ndigen Nutzung nicht f�hig, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsg�tern des Anlageverm�gens genutzt werden kann und die in den Nutzungszusammenhang eingef�gten Wirtschaftsg�ter technisch aufeinander abgestimmt sind"

in � 6 Abs. 2a EStG fehlt genau der weitere Zusatz.

Der BFH hat entschieden, dass die Peripherieger�te einer PC-Anlage (Monitor, Drucker, Scanner etc.) in der Regel keine geringwertigen WG i.S.d. � 6 Abs. 2 EStG ( alte Fassung ) sind (da nicht selbstst�ndig nutzungsf�hig), sodass die Anschaffungskosten nicht im Jahr der Anschaffung in voller H�he geltend gemacht werden k�nnen (BFH Urteile vom 10.3.2004, VI R 91/00, BFH/NV 2004, 1241 und vom 15.6.2004, VIII R 42/03, BFH/NV 2004, 1527).


M.E. m�sste dass dann doch auch f�r das Rechnergeh�use samt Innenleben gelten, da diees ohne die Peripherieer�te auch keiner selbstst�ndigen Nutzung f�hig ist....da fehlt einfach der Monitor, die Tastatur etc.

Dann w�rde ich den Spass einfach �ber 3 Jahre abschreiben und den Sammelposten vergessen k�nnen.

We denken denn die anderen dar�ber ?? ( Das ist bisher nur so ine �berlegung vonmir gewesen)

lg, Jive
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