Saldierungsverbot (� 246 Abs. 2 HGB)?
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21.08.2008, 12:12
Beitrag: #1
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Saldierungsverbot (� 246 Abs. 2 HGB)?
Hallo,
ich frage mich gerade, ob folgender Fall ein Versto� gegen das Saldierungsverbot/Bruttoprinzip ist. Ein Bilanzierer (Kapitalgesellschaft) der nicht debitorisch bucht stellt im selben Monat eine Rechnung und eine dazugeh�rige Gutschrift. Z.B. Rechnung 1.000 EUR und Gutschrift -400 EUR. Im selben Monat geht die Differenz i.H.v. 600 EUR auf das Konto ein. Die Rechnungen werden zusammen hinter den Kontoauszug geheftet. Ist jetzt die Buchung "Bank an Erl�se 600 EUR" ein Versto� gegen das Saldierungsverbot? Meine Meinung ist: nein. Posten der Aktiva wurden nicht mit Posten der Passiva und Ertr�ge nicht mit Aufwendungen verrechnet. Ist das evtl. ein Versto� gegen den sog. "true an fair View" des � 264 Abs. 2 HGB? Meiner Meinung auch nicht, zumal das Konto Erl�sminderungen (Gutschrift) sowieso in das Konto Erl�se abgeschlossen wird. Gru� Buchi P.S.: Ich hoffe ich langweile euch nicht mit dem Zeugs ![]() |
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21.08.2008, 20:34
Beitrag: #2
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RE: Saldierungsverbot (� 246 Abs. 2 HGB)?
Wo kein Kl�ger ist, ist auch kein Richter ...
Aber wenn du bedenken hast, mach doch einfach 2 Buchungen aus der einen. Im �brigen (ohne nachzulesen) w�rde sich mein Bauchgef�hl Deiner Sichtweise anpassen ![]() lg, Jive |
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21.08.2008, 20:48
Beitrag: #3
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RE: Saldierungsverbot (� 246 Abs. 2 HGB)?
Hallo Jive,
ich musste es nachlesen :-) Ist mehr so ne Grundsatzfrage die ich mit meinem "Mitlerner" habe. Wollte eigentlich nur wissen, ob ich es begriffen habe. Gru� Buchi |
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