Berichtigung von Rechnungen
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05.05.2017, 19:19
Beitrag: #1
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Berichtigung von Rechnungen
Guten Abend,
ich hänge gerade bei der Berichtigung von Rechnungen: In einer Werkstatt werden TÜV Leistungen durch die Dekra erbracht. Die Kunden zahlen dabei direkt an die Werkstatt, bsw. 100 EUR. Die Rechnung wird im TÜV-Bericht durch die Dekra ausgestellt incl. USt-Ausweis. Versehentlich hat die Werkstatt nun dem Endkunden ebenfalls eine Rechnung mit USt-Ausweis gestellt: 84,03 + 15,97 = 100. Somit hat er bei jeder Rechnung Verlust gemacht, da die TÜV Leistung nach § 10 (1) UStG ein durchlaufender Posten ist und somit ohne USt weiterberechnet wird. Daher geht es nun um die Berichtigung der Rechnung. Dabei hänge ich an der Definition "Unberechtiger Steuerausweis". Sehe ich da Gespenster oder könnte ich darunter fallen, da ja eine Leistung abgerechnet wurde, welche von der Werkstatt nicht erbracht wurde? Zitat:NWB sagt dazu: Oder würdet Ihr die Rechnungen stornieren neu fakturieren ohne Einholung der Genehmigung der Finanzverwaltung? Danke. |
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06.05.2017, 13:51
Beitrag: #2
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Berichtigung von Rechnungen
Die TÜV Leistung wird direkt vom TÜV an den Halter erbracht (OFD FFm 24.6.2010):
Zitat:Im Zusammenhang mit der Durchführung von Hauptuntersuchungen nach § 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) stellt sich die Frage, ob autorisierte Prüfingenieure der Überwachungsorganisation (z. B. DEKRA, TÜV) in Kraftfahrzeugwerkstätten oder Fachbetrieben (sog. Prüfstützpunkte) Leistungen gegenüber dem Kraftfahrzeughalter oder Kraftfahrzeugwerkstatt erbringen. Da somit der Unternehmer (KFZ Werkstatt) insoweit keine Leistung erbringt, ist es ein Fall von § 14c Abs 2 Satz 2 und nicht von § 14c Abs 1. |
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09.05.2017, 20:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.05.2017 20:13 von Effenhausen.)
Beitrag: #3
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RE: Berichtigung von Rechnungen
(06.05.2017 13:51)showbee schrieb: Die TÜV Leistung wird direkt vom TÜV an den Halter erbracht (OFD FFm 24.6.2010): Ok. Danke. Also doch keine Gespenster. Die Frage ist nun, was passiert bei Rechnungen welche an Privatkunden geschrieben wurde. Hier liegt vom Grunde her keine Gefährdung des USt-Aufkommens vor. Es sind hunderte von Kleinbetragsrechnungen. Ich überlege mir gerade, ob wir für jede Rechnung ein separaten Antrag stellen müssen/dürfen. Danke |
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