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Telefonkosten
14.02.2016, 22:04 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.02.2016 22:06 von phönix.)
Beitrag: #1
Telefonkosten
Eine Hausverwaltungs GbR betreibt die Hausverwaltung in angemieteten Räumlichkeiten, die von den Wohnungen der Gesellschafter räumlich klar getrennt sind. Dort befinden sich die entsprechenden Mieterakten, erfolgen Gespräche mit Vermietern, Mietern Handwerkern usw. In den Räumlichkeiten ist ein Telefonanschluss verlegt. Die Hausverwaltung GbR macht Telefonkosten als Betriebsausgaben geltend. Es handelt sich ausschließlich um die Telefonkosten der Anlage, die in den angemieteten Räumlichkeiten der Hausverwaltung steht.

Das Finanzamt kürzt pauschal 20 % der Telefonkosten als privat veranlasst. Zunächst mit der Begründung, die für einen einheitlichen Telefonanlagenanschluss (Privatanschluss und betrieblicher Anschluss unter einer Anlage), üblich ist. In der Einspruchsentscheidung weist das Finanzamt darauf hin, dass keine Aufzeichnungen über den Anteil der betrieblichen und privaten Nutzung des Telefonanschlusses vorhanden sind. Das Finanzamt schätzt deshalb die private Telefonnutzung im Umfang von 20 % der Kosten und unterwirft entsprechend diese 20 % auch der Umsatzsteuer wegen unentgeltlicher Wertabgabe aus dem Unternehmen. Der eingelegte Einspruch wird nach drei Wochen mit einer Einspruchsentscheidung und den oben angeführten Gründen zurückgewiesen.

Es geht hier nicht um viel Geld und wahrscheinlich werden die Gesellschafter der GbR keine Lust haben, vor das Finanzgericht zu ziehen, aber letztendlich kommt mir diese Verfahrensweise des Finanzamtes zum ersten Mal auf den Tisch. Ich habe keine Rechtsprechung gefunden, die der Auffassung des Finanzamtes, dass für jede betriebliche Telefonanlage ein "Fahrtenbuch" zu führen ist, sonst erfolge die Annahme einer privaten Mitnutzung, entspricht.

Wie seht ihr das? Wie behandelt Ihr die zumindest Möglichkeit einer privaten Mitnutzung unabhängig von einer tatsächlichen Mitnutzung?

schönen Tag noch

phönix
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15.02.2016, 01:27
Beitrag: #2
RE: Telefonkosten
(14.02.2016 22:04)phönix schrieb:  Ich habe keine Rechtsprechung gefunden, die der Auffassung des Finanzamtes, dass für jede betriebliche Telefonanlage ein "Fahrtenbuch" zu führen ist, sonst erfolge die Annahme einer privaten Mitnutzung, entspricht.
Rechtsprechung? Doch wohl eher allgemeine Lebenserfahrung.
Ich behaupte mal, jeder Telefonanschluss einer Einzelfirma oder wie hier einer GbR wird auch privat genutzt.
Beim mir werden da die üblichen € 360, maximal 30 % der Kosten + USt p.a. als privat veranlasst verbucht.
Warum sollte das bei einer HV anders sein als bei einer StB- oder Handels-GbR?
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15.02.2016, 11:37
Beitrag: #3
RE: Telefonkosten
Mir erscheint es etwas sehr weit hergeholt, und schon eher Willkür.
Da müssten ja bei jeder Fa. die 20% abgezogen werden. Sicher telefonier ich auch vom Büro aus mal privat, aber soetwas ist mir noch nie untergekommen.

Ich frag mich gerade wie wohl Firmen wie Sie..., Bo... usw, reagieren würden. Cool Big Grin
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15.02.2016, 11:58
Beitrag: #4
RE: Telefonkosten
arbeiten nur die Gesellschafter der GbR für diese Hausverwaltung oder auch Angestellte?
Gibt es die Möglichkeit von Einzelverbindungsnachweisen von dem betrieblichen Anschluss?
Telefonieren die Gesellschafter auch von ihrem eigenen privaten Anschluss für die Hausverwaltung? Könnte doch bei einem räumlichen Zusammenhang sein, dass auch betriebliche Gespräche zu Hause geführt werden? Wie ist das Verhältnis privat zu betrieblich?
Ich finde, das FA ist da ungewohnt pingelig- hat wohl nichts anderes zum Meckern gefunden?

Ich würde ab sofort mit Einzelverbindungsnachweisen arbeiten und diese mit jeder Steuererklärung einreichen!

Viel Erfolg
E.
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15.02.2016, 12:15
Beitrag: #5
RE: Telefonkosten
Nachtrag: Für die Hausverwaltung arbeiten beide Gesellschafter + 1 Angestellte.
Ich hatte im übrigen (erst im Rahmen des Einspruchsverfahrens) hilfsweise beantragt, für jeden Gesellschafter monatlich 15 Euro Nutzungseinlage betriebliche Nutzung des privaten Telefons zum Betriebsausgabenabzug (oder Sonderbetriebsausgabe) zuzulassen ==> abgelehnt in der Einspruchsentscheidung wegen fehlendem "Fahrtenbuch".

schönen Tag noch

phönix
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15.02.2016, 12:18
Beitrag: #6
RE: Telefonkosten
Und noch ein Nachtrag: Ansonsten ist von der BP nahezu nichts gefunden worden. Außer einem Zahlen-Übertragungsfehler im F-Bescheid (aber dazu hatte ich die Gesellschafter schon nach Bescheideingang vor 3 Jahren informiert) ziemlich wenig...

schönen Tag noch

phönix
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15.02.2016, 13:35
Beitrag: #7
RE: Telefonkosten
Es ist schon peinlich, was manche Kollegen für Verrenkungen anstellen, um keinen 0- oder Bagatellfall zu haben!

Wenn es kein "Fahrtenbuch" gibt, dann kann auch das FA nur wegen "allgemeiner Lebenserfahrung" von einer privaten Mitbenutzung des betrieblichen Telefons ausgehen. Es entspricht allerdings auch der "allgemeinen Lebenserfahrung", dass ein Unternehmer gelegentlich von daheim aus betrieblich telefoniert!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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15.02.2016, 13:57
Beitrag: #8
RE: Telefonkosten
(15.02.2016 12:15)phönix schrieb:  Ich hatte im übrigen (erst im Rahmen des Einspruchsverfahrens) hilfsweise beantragt, für jeden Gesellschafter monatlich 15 Euro Nutzungseinlage betriebliche Nutzung des privaten Telefons zum Betriebsausgabenabzug (oder Sonderbetriebsausgabe) zuzulassen ==> abgelehnt in der Einspruchsentscheidung wegen fehlendem "Fahrtenbuch".
An der privaten Telefonnutzung hab ich schon ganz früher resigniert und streite da heute gar nicht mehr drüber, weil ich es für aussichtslos halte.

Den Nachweis, dass nicht privat telefoniert wird, erbringt keiner, weil er von der ganzen Prozedur so genervt ist, dass er lieber ein paar Steuern mehr bezahlt (und dafür weiterhin das eine oder andere Telefonat privat führt).

Da Deine HV-GbR nur Kosten für den Anlagenanschluss hat, würde ich hier überlegen, jedem Geschäftsführer ein Firmen-Handy oder Tablet zu finanzieren.

opa schrieb:Ich frag mich gerade wie wohl Firmen wie Sie..., Bo... usw, reagieren würden.
Für die stellt sich diese Frage gar nicht, weil es bei Kapitalgesellschaften keine Privatnutzung gibt und die private Nutzung von Telekommunikationsgeräten durch AN gem. § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei ist.
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15.02.2016, 15:49
Beitrag: #9
RE: Telefonkosten
Danke für Eure Anregungen!

schönen Tag noch

phönix
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