Anwartschaft PKV
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25.06.2015, 14:23
Beitrag: #1
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Anwartschaft PKV
Ein Arzt ist normal in der GKV, hat aber Beiträge für eine Anwartschaft zur PKV gezahlt. Die Versicherung hat auch eine Bescheinigung ausgestellt wonach eben 650,- in Zeile 31 bzw. 42 der Anlage einzutragen seien. Dies seien Beiträge zur Basisabsicherung. Das FA erkennt die Bescheinigung nicht an. Im Internet finde ich nur eine steuerl. Berücksichtigung v. max. 100,- p.a.
Hat da jemand Ahnung bzw. auch etwas schriftliches? Selbst in dem BMF v. 19.08.2013 find ich nix direkte dazu. |
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29.06.2015, 18:49
Beitrag: #2
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RE: Anwartschaft PKV
hm, sowas hatte ich auch noch nicht.
Die PKV selbst schreibt dieses: http://www.private-krankenkasse-pkv.de/a...bsetzen-35 |
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29.06.2015, 19:50
Beitrag: #3
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Anwartschaft PKV
Wenn ich mir § 10 Absatz 1 Nr 3 Buchstb a) Satz 2 anschaue, dürfte das aber nicht als PKV Beitrag in Ansatz kommen, sondern nur unter Nr 3a fallen.
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30.06.2015, 08:39
Beitrag: #4
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RE: Anwartschaft PKV
Auch in dem Link stehen ja die 100,-. Nur wo kommen die her?
Eine gesetzl. Grundlage finde ich nicht. Aber wenn die PKV extra die Basisabsicherung vermerkt, sind es für mich auch KV-Beiträge, nur eben vorweggenommene. |
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30.06.2015, 09:12
Beitrag: #5
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RE: Anwartschaft PKV
Gefunden:
Schreiben betr. einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen vom 19. August 2013 - BMF IV C 3 – S 2221/12/10010:004 - BStBl. I S. 1087 Tz. 89 schrieb:Mit Beiträgen zugunsten einer so genannten Anwartschaftsversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch, zu einem späteren Zeitpunkt eine private Krankenversicherung zu einem ermäßigten Beitrag zu erhalten. Der Versicherungsnehmer wird dabei hinsichtlich seines der Beitragsbemessung zugrunde gelegten Gesundheitszustands und ggf. auch hinsichtlich der Alterungsrückstellung so gestellt, als sei der Krankenversicherungsvertrag bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen worden. Übersteigen die Beiträge für eine Anwartschaftsversicherung jährlich nicht einen Betrag i. H.v. 100 €, sind sie aus Billigkeitsgründen insgesamt wie Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung zu behandeln. Die den Betrag von 100 € übersteigenden Beiträge für eine Anwartschaftsversicherung sind nur insoweit wie Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung zu behandeln, als sie auf die Minderung von Beitragsbestandteilen gerichtet sind, die der Basiskrankenversicherung zuzurechnen sind. |
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30.06.2015, 11:37
Beitrag: #6
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RE: Anwartschaft PKV
Das muss ich dann wohl überlesen haben.
Danke |
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11.09.2015, 11:58
Beitrag: #7
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RE: Anwartschaft PKV
Das FA war wohl auch leicht überfordert, aber jetzt haben sie im Einspruchsverfahren sogar die vollen 650,- anerkannt.
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