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Pflichtveranlagung?!!
03.03.2014, 17:24
Beitrag: #11
RE: Pflichtveranlagung?!!
Hallo,

kurzes Feedback.

heute kam ein kurzes Schreiben des Finanzamtes, das unserem Einspruch stattgegeben wurde. Jetzt bekommen wir also nicht heraus auf welcher Annahme das Finanzamt eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung herführen wollte.

Schade - aber den Mdt. wird es freuen.

Ciao Dragon
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04.03.2014, 09:51
Beitrag: #12
RE: Pflichtveranlagung?!!
(03.03.2014 17:24)Dragon schrieb:  Jetzt bekommen wir also nicht heraus auf welcher Annahme das Finanzamt eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung herführen wollte.

Mit anderen Worten: Das Finanzamt weiß es selber nicht und hat auch keine Lust zu suchen....

®
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04.03.2014, 20:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.03.2014 20:42 von meyer.)
Beitrag: #13
RE: Pflichtveranlagung?!!
Na ja, eine Abgabepflicht kann das FA daraus herleiten, dass es die Erklärung ermessensgerecht aus Gründen der Überwachung anfordert. Da Steuererklärungspflicht nicht dasselbe ist, wie Veranlagungspflicht, kann aber eine Schätzung durch das FA nicht ermessensgerecht sein, sofern die so ausfällt, dass die geschätzten Besteuerungsgrundlagen nicht zu einer Veranlagungspflicht führen ...

Und wenn das FA keine Veranlagungspflicht herbeischätzen kann, wird es sich schwer tun, auf der Anforderung der Steuererklärung zu bestehen, wenn der Stpfl. klar macht, dass es keine für eine Pflichtveranlagung relevanten Sachverhalte gibt ...
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06.03.2014, 18:56
Beitrag: #14
RE: Pflichtveranlagung?!!
Hallo,

auf der anderen Seite kann ich mir nicht vorstellen, dass, wenn der Arbeitgeber zuwenig Lohnsteuer einbehält, so getan werden kann, als sei alles in bester Ordnung. Das würde Arbeitgeber ja dazu inspirieren, falsche Abrechnungen zu erstellen mit zu geringem Lohnsteuerabzug. Und alle wären glücklich - bis auf das Finanzamt.
Insofern ist auf dem Portal der Finanzämter in Baden-Württemberg zu lesen:
Stellt das Finanzamt bei einer Prüfung fest, dass die Lohnsteuer zu niedrig einbehalten wurde, so kann es den Arbeitgeber oder unmittelbar den Arbeitnehmer für die Fehlbeträge in Anspruch nehmen.

Also wird als nächstes eine Prüfung beim Arbeitgeber durchgeführt ... Cool
Ist das gewollt?

Gruss
Uwe
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07.03.2014, 10:25
Beitrag: #15
RE: Pflichtveranlagung?!!
Das interessiert den AN doch nicht .-P

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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07.03.2014, 12:55
Beitrag: #16
RE: Pflichtveranlagung?!!
(07.03.2014 10:25)Jive schrieb:  Das interessiert den AN doch nicht .-P

Und uns genauso wenig. :-)

Da es sich hier um ein etwas größeres internationales Unternehmen handelt - hätte ich allerdings nichts dagegen, wenn wir es dadurch gewinnen könnten. (Zweitgrößter Betreiber von Freizeitattraktionen weltweit!!!)

Ciao Dragon
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07.03.2014, 14:19
Beitrag: #17
RE: Pflichtveranlagung?!!
(06.03.2014 18:56)Uwe schrieb:  auf der anderen Seite kann ich mir nicht vorstellen, dass, wenn der Arbeitgeber zuwenig Lohnsteuer einbehält, so getan werden kann, als sei alles in bester Ordnung.

Das Finanzamt kann in dem Fall einen Lohnsteuerbescheid schicken, um das zu richten. Aber ohne Pflchtveranlagung ohne Antrag des Steuerpflichtigen keinen Einkommensteuerbescheid. So zumindest die Theorie.
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08.05.2014, 21:16
Beitrag: #18
RE: Pflichtveranlagung?!!
Auch schön ...:

Heut war nen mandant bei mir .. Unterschrift Est 2012 und hat 2013 zwar noch nicht mitgebracht aber wir haben über die Steuerklassen gesprochen...

Grund:

2012 war noch zusammenveranlagung mit EF.
Getrennt lebend seit Mitte 2012.

Mandant war ende 2012 beim FA und hat mitgeteilt dass ab 1.1.2013 Lst-Klasse I

Hat Bescheinigung erhalten für AG mit Steuerklasse I, beim Ag eingereicht und dieser rechnetab 1.1.2013 mit I ab.

Dann aber ab März 2013 mit III wegen Elstam übermittlung......

Mandant merkt das erst im november 2013.

Mandant rennt daraufhin zum FA und das FA ändert in ElStAM auf I ab 1.1.2014 ...

Es handelt sich um einen klassischen AN-Fall.

§ 46 EstG ist NICHT einschlägig ( hab ich schon geprüft)

Jezt warte ich auf die Lst-Jahresbescheinigung und bin mal gespannt ob eine NZ herauskommt ....

lg, jive

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