Renten, Lasten und dauerndes Raten
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17.04.2013, 20:06
Beitrag: #1
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Renten, Lasten und dauerndes Raten
Hallo zusammen,
kein praktisches Problem, sondern eher eines, dass ich gerne mal zur Diskussion stellen möchte: Seit dem 01.01.2008 können dauernde Lasten für Betriebsvermögen in Form einer gewerblich geprägten Personengesellschaft iSd § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG bei Neufällen nicht mehr als Sonderausgaben iSd § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abgezogen werden, da diese ausdrücklich ausgenommen sind. Gerade bei den Grundstücks-GmbH & Co KGen führte das zu einem Aus für vor 2008 beliebten Gestaltungen. Nun kam mir folgende Idee: Bei solchen Gesellschaften werden PV-Anlagen auf den Immobilien installiert. Hierdurch habe ich nun nicht mehr nur eine gewerbliche Prägung iSd § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, sondern auch eine originäre gewerbliche Tätigkeit nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Fraglich ist aber, ob dies lediglich zu einer Qualifizierung gewerblicher Einkünfte nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG führt oder tatsächlich zu gewerblichen Einkünften gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Für § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG spricht, dass im Regelfall die Einkünfte aus der PV-Anlage nur einen Bruchteil der Einkünfte aus der Vermietung ausmachen werden und somit durch den Wortlaut gedeckt wäre. Andererseits sollte die Vorschrift andere Fälle abdecken. Andere Ansätze, Gedanken, Nachweise? Ich habe noch keine Urteile, Verwaltungsanweisung o.ä. zu Rate gezogen Gruß Taxman P.S.: Gewerbesteuerliche Auswirkungen hinsichtlich der erweiterten Kürzung sollen nicht thematisiert werden. "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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