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Zusammenveranlagung
21.02.2013, 09:59
Beitrag: #1
Zusammenveranlagung
Guten morgen,
wenn ein Ehepaar, zur Rettung seiner Ehe, in getrennte Wohnungen zieht, nach wie vor aber Ihre Ehe mit allem drum und dran aufrechterhält, was für Möglichkeiten haben die, eine Zusammenveranlagung beim Finanzamt durch zu bekommen? Sie ist mittlerweile Demenzkrank und er kümmert sich um sie, fährt zu Ärzten, kauft ein usw. Sie wohnt in der Nähe der gemeinsamen Tochter da er noch eine 70 % Behinderung hat.

Mit freundlichem Gruß

Bogo
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21.02.2013, 10:06
Beitrag: #2
RE: Zusammenveranlagung
Naja, eine gemeinsame Wg. ist nicht zwingend Voraussetzung für die Zusammenveranlagung.
Einfach alle Gründe für die getrennten Wg. darlegen, gerade durch die Demenz und die Nähe zur Tochter sind schon ein Argument. Jetzt noch ein gutes Argument suchen, warum der Mann in der alten Wg. (vorerst) bleibt.
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21.02.2013, 10:19
Beitrag: #3
RE: Zusammenveranlagung
Hallo Bogo,

es steht und fällt mit "nicht dauernd getrennt leben".

Auch wenn sie persönlich und geistig noch verheiratet sind, ist auch eine räumliche Gemeinschaft Voraussetzung.

Schnapp dir mal einen ESt Kommentar zum § 26 EStG.


Zitat:Sie wohnt in der Nähe der gemeinsamen Tochter da er noch eine 70 % Behinderung hat.


Was willst du damit sagen?


Wie sieht es eigentlich mit deinen Ambitionen auf die StB Prüfung aus?
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21.02.2013, 10:27
Beitrag: #4
RE: Zusammenveranlagung
Schau da mal rein. Könnte hilfreich sein.

Gericht: FG München 10. Senat
Entscheidungsdatum: 26.04.2010
Streitjahre: 2003, 2004, 2005, 2006, 2007
Aktenzeichen: 10 K 1989/10
Dokumenttyp: Urteil

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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21.02.2013, 10:40
Beitrag: #5
RE: Zusammenveranlagung
Der Passus mit dem "dauernd getrennt leben" ist mein Problem. Die zwei werden nicht mehr zusammen leben. Sie leben seit 2004 getrennt, teilen sich Ihre Renten, haben gegenseitige Bankvollmachten usw. Es liiegt zwischen allen Beteiligten ein "normales Familienverhältnis" bis auf die gemeinsame Wohnung der Eheleute.

Die Frage bzgl. meiner Ambition auf die StB-Prüfung versteh ich nicht. Habe vor nächstes Jahr mit dem Vorbereitungskurs an beginnen, wieso?
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21.02.2013, 10:44
Beitrag: #6
RE: Zusammenveranlagung
(21.02.2013 10:19)limo schrieb:  ... ist auch eine räumliche Gemeinschaft Voraussetzung.

Sehe ich anders, nämlich so wie Opa.

Das Merkmal "dauernd getrenntlebend" ist ein innerer Tatbestand. Man kann auch in derselben Wohnung dauernd getrennt leben und man kann in verschiedenen Wohnungen zusammen leben.

®
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21.02.2013, 11:09
Beitrag: #7
RE: Zusammenveranlagung
(21.02.2013 10:27)Kiharu schrieb:  Schau da mal rein. Könnte hilfreich sein.

Gericht: FG München 10. Senat
Entscheidungsdatum: 26.04.2010
Streitjahre: 2003, 2004, 2005, 2006, 2007
Aktenzeichen: 10 K 1989/10
Dokumenttyp: Urteil

Das müsste reichen, vielen Dank, natürlich auch an den Rest der sich beteiligt hat.
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21.02.2013, 11:45
Beitrag: #8
RE: Zusammenveranlagung
Habe selber 2 Mandanten-Pärchen, die mit ü. 50 geheiratet haben, aber jeder seine Wg. behalten hat. Sie geniessen halt auch ihre Freiheit. Auch nach mittlerweile fast 10 Jahren hat das FA noch nie am Zusammenleben gezweifelt. Nicht mal nachgefragt.
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