Procedere der Datenübertragung authentifizierter Steuererklärung
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10.04.2012, 15:26
Beitrag: #1
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Procedere der Datenübertragung authentifizierter Steuererklärung
Welches Procedere der Datenübertragung einer authentifizierten Steuererklärung (KöSt, F-Erklärung usw.) haltet Ihr sinnvoll?
Soll jeder "Sachbearbeiter" die elektronische Übermittlung mit Signatur des StB vornehmen können??? Nur jeder StB? wie handhabt Ihr das in Büros, in denen der StB außer dem Signieren von Steuererklärungen noch andere Tätigkeiten zu erledigen hat? Welche sinnvollen Organisationsstrukturen sollten für diesen Fall geschaffen werden? schönen Tag noch phönix |
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10.04.2012, 20:18
Beitrag: #2
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RE: Procedere der Datenübertragung authentifizierter Steuererklärung
also meine mitarbeiter dürfen qualifiziert übermitteln, jedenfalls das, was ich nachgeschaut und vom mandanten unterschrieben bekommen habe -.)
lg, 'jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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11.04.2012, 07:57
Beitrag: #3
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RE: Procedere der Datenübertragung authentifizierter Steuererklärung
Hallo,
was ist an der authentifizierten Übermittlung anders, als an der bisherigen postalischen? Das hängt doch von den Organisationsstrukturen ab, und davon, welche Steuersoftware zum Einsatz kommt. Bei DATEV läuft alles zentral über die Beraternummer, und wer es über das Elsterportal machen will, der braucht im Prinzip auch nur den einen Zugang, zentral über den Berater. Ich würde nur keine Erklärung rausgehen lassen, dich ich als verantwortlicher Rechtsträger nicht freigegeben habe. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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01.06.2013, 17:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.06.2013 17:37 von Jive.)
Beitrag: #4
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RE: Procedere der Datenübertragung authentifizierter Steuererklärung
Mich würde ja mal das Procedere beim FA interessieren.....
bin grad ausm Urlaub rein und habe 2 BEscheide aufm Tisch und schon wieder soooo eine Ader am Hals.... In den Erläuterungen zur Festsetzung steht: Es wurde die in authentifizierter form übertragenen Daten berücksichtigt. sonst steht da nix !!! Dann frage ich mich aber , warum ich abweichungen von mehreren 100 Euros in beiden bescheiden hab..... Fall 1: Da passt alles bis auf §35a. bei 35a wurden mir die richtigen handwerkerleistungen, und die richtigen haushaltsnahen Dienstleistungen berücksichtigt. aber wie in Herrgottsnahmen kann es passieren, dass die Pflege- und BEtreuungsleistungen fehlen ??? also einspruch einlegen... Fall 2: Mandant hat 400€ Job auf Lohnsteuerkarte Klasse 8 !!! ??? Was auch immer das sein soll...steht aber so auf der LSt BEscheinigung... keine steuern abgeführt, aber bei 1200,- gehalt in 3 Monaten 180,-- € Rente ( = 15%) Mein ganz heißer Tipp weil mandant das nicht mehr wusste und mit dem Ag auf Kriegsfuss stand: pauschal versteuerter Minijob. Trotzdem sicher ist sicher....Ich habs mal vorsichtshalber erklärt als Steuerklasse 6, Kopie mitgeschickt, ANlage geschrieben , damit das FA sich das mal anguckt, und was passiert.... Im BEscheid fehlen die 1200,-- .. aber die Rente wurde gekürzt .... Aber: es wurden ja die elektronischen Daten berücksichtigt ..... Da macht das doch richtig spass wieder zu arbeiten :-/ lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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02.06.2013, 13:04
Beitrag: #5
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authentifizierter Steuererklärung
Zitat:Welches Procedere der Datenübertragung einer authentifizierten Steuererklärung (KöSt, F-Erklärung usw.) haltet Ihr sinnvoll? Bei uns läuft das so: Mitarbeiter erstellt JA/ EÜR/ Steuererklärungen in vorl. Form. Nach Durchsicht durch mich und ggf. Vorbesprechnung mit dem Mandant wird alles endgültig fertiggestellt und zum Senden zwischengespeichert (bei SIMBA-> betr. Steuern: sog. Telemodul, bei Rosebrock-> private Steuern: STEPIN) . Erst nach Unterschrift der Erklärungen, sowie einer Freigabeerklärung (Muster vom StBV) durch den Mandanten wird ausschließlich durch mich gesendet. Mitarbeiter sind per Nutzungsrecht vom Senden ausgeschlossen. Unter: http://www.stbdirekt.de/?StbdirektNr=012935 kann man ausführliche Infos des StBV zum Thema und auch Musterschreiben nachlesen. Zitat:Dann frage ich mich aber , warum ich abweichungen von mehreren 100 Euros in beiden bescheiden hab..... Weil das elektronische System noch nicht fehlerfrei funktioniert. Ich schätze die Quote der Steuerbescheide, die Fehler enthalten, in meiner Kanzlei auf mind. 30% ein. Hitliste dabei: - Abweichungen zur vorgelegten LSt-Bescheinigung - Werbungskosten ns. Arbeit vergessen bzw. falsch erfasst - Unterhaltsaufwand vergessen - fehlende/ fehlerhafte Vorsorgeaufwendungen usw... Warum diese Fehler im verstärktem Maße trotz elektronischer Versendung passieren, erschließt sich mir auch nicht. Eingabefehler des FA sind doch eigentlich ausgeschlossen oder ? Ärgerlich sind auch die netten Verweise des FA, wenn man zu LSt-Bescheinigungen, Rentenbescheiden, Versicherungen nachfragt. Da kommt dann immer die Ausrede, man solle doch beim AG, Versicherer oa. nachfragen.. |
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