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Krankengeld - Rente
30.01.2012, 15:27
Beitrag: #1
Krankengeld - Rente
Mandat bekommt in 2010 Krankengeld bis in 2011 hinein.

Rentenantrag in 2010 gestellt wird stattgegeben, also Rentenbeginn rückwirkend in 2010, aber Rentenzahlungen erfolgen inkl. Nachzahlung in 2011 mit Aufrechnung Krankengeld.

Habe nun in 2010 nur Krankengeld (natürlich mit PV) angegeben. In 2011 hätte nun die Rente inkl. Nachzahlung versteuert werden müssen, aber das zurückgezahlte bzw. verrechnete Krankengeld mit neg. PV berücksichtigt werden müssen. (§ 11 EStG)

Rententräger hat aber inzwischen dem FA die Rentenzahlung für 2010 gemeldet und das FA setzt ohne Rückfrage die Rente, die erst in 2011 gezahlt wurde, mit in 2010 an.

Einspruch wird mit Verweis auf BFH X R 46/01 abgelehnt, "da das Krankengeld infolge der "Erfüllungsfiktion" d. § 107 SGB X insoweit als Leibrente gilt".
???
Wie kann hier aus Ennahmen die dem PV in 2010 unterliegen, plötzlich Einkommen in 2011 werden? Kann ich rechtl. nicht nachvollziehen.
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30.01.2012, 16:02
Beitrag: #2
RE: Krankengeld - Rente
Opa schrieb:Rententräger hat aber inzwischen dem FA die Rentenzahlung für 2010 gemeldet und das FA setzt ohne Rückfrage die Rente, die erst in 2011 gezahlt wurde, mit in 2010 an.

Einspruch wird mit Verweis auf BFH X R 46/01 abgelehnt, "da das Krankengeld infolge der "Erfüllungsfiktion" d. § 107 SGB X insoweit als Leibrente gilt".
???
Das entspricht der Regelung im BMF-Schreiben vom 13.09.2010, Tz 229
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass in solchen Fällen die übermittelten Rentenbeträge gerne mal nicht nachvollziehbar oder falsch sind.

Opa schrieb:Wie kann hier aus Ennahmen die dem PV in 2010 unterliegen, plötzlich Einkommen in 2011 werden? Kann ich rechtl. nicht nachvollziehen.
Das Krankengeld 2010 wird doch nur umqualifiziert in Rente 2010. Warum sollte es 2011 Einkommen werden?
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30.01.2012, 16:15 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.01.2012 16:17 von Opa.)
Beitrag: #3
RE: Krankengeld - Rente
Krankengeld --> PV wird Rente --> Einkommen


Nicht nur der Rentenbetrag, sondern auch die Aufrechnung ist nicht nachvollziehbar und widerspricht den vorliegenden Belegen. Ich kann das Ganze nicht nachvollziehen.
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01.02.2012, 09:37
Beitrag: #4
RE: Krankengeld - Rente
Was wäre denn, wenn der Bescheid 2010 schon bestandskräftig gewesen wäre und erst dann dem Rentenantrag stattgegeben werden würde? Wäre dann die Versteuerung der Rente inkl. Nachzahlung in 2011 erfolgt, oder wäre der Bescheid 2010 geändert worden? Wenn ja, 173???
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01.02.2012, 09:52
Beitrag: #5
RE: Krankengeld - Rente
Opa schrieb:Was wäre denn, wenn der Bescheid 2010 schon bestandskräftig gewesen wäre und erst dann dem Rentenantrag stattgegeben werden würde? Wäre dann die Versteuerung der Rente inkl. Nachzahlung in 2011 erfolgt, oder wäre der Bescheid 2010 geändert worden? Wenn ja, 173???
das sollte dann wohl ein rückwirkendes Ereignis sein
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01.02.2012, 16:06
Beitrag: #6
RE: Krankengeld - Rente
Hallo,

@Opa
Zitat:BFH-Urteil vom 10.7.2002 (X R 46/01) BStBl. 2003 II S. 391
Hat ein Leistungsträger Sozialleistungen (hier: Krankengeld) erbracht und ist der Anspruch des Berechtigten auf diese infolge der Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente mit den Wirkungen entfallen, dass der für die entsprechende Leistung zuständige Leistungsträger erstattungspflichtig ist (§ 103 Abs. 1 SGB X) und der Rentenanspruch des Berechtigten als erfüllt gilt (§ 107 Abs. 1 SGB X), unterliegt die Rente im Umfang dieser Erfüllungsfiktion als abgekürzte Leibrente mit ihrem Ertragsanteil der Einkommensteuer.

Das ist doch schon lange Recht so ... das liegt an der Aufrechnung des Krankengeldes mit der Rente. Es wird zwar zunächst Krankengeld bezahlt, aber letztlich war es Rente. Und die ist dann im Jahr der Krankengeldzahlung aufgrund der Aufrechnung als Rente zugeflossen. M.E. ist der Rentenbescheid ein Grundlagenbescheid ...

Gruss
Uwe
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02.02.2012, 08:49
Beitrag: #7
RE: Krankengeld - Rente
Hallo,

hat wohl etwas damit zu tun, dass hier die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen untereinander verrechnen.

Das gleiche hast Du doch auch im Bereich Krankengeld und Sozialleistungen. Es findet lediglich eine Umqualifizierung der Einkünfte statt. Das ändert aber nichts am zeitlichen Zufluss.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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02.02.2012, 10:01
Beitrag: #8
RE: Krankengeld - Rente
Mag ja alles sein, aber ich bin immer v. § 11 ausgegangen, zumal die hiesigen FA seit jahren auch meinen Angaben gefolgt sind. Und die Rückzahlung des Krankengeldes erfolgt auch nicht immer durch Verrechnung mit dem Rententräger. Ich hatte schon einige Fälle wo die Rente voll an den Stpfl. ausgezahlt wurde und er dann die Rückzahlung des Krankengeldes an die Kasse vornehmen musste.
Ähnlich wurde auch beim Übergang von der Arbeitslosigkeit zur Rente verfahren. Mandant bezog ALG, hatte aber schon einen Rentenantrag gestellt, dem dann später stattgegeben wurde. Da erfolgte auch keine Verrechnung Arge/Rentenversicherer und steuerl. wurde es auch nach "meiner Methode" behandelt.
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02.02.2012, 10:48
Beitrag: #9
RE: Krankengeld - Rente
Hallo,

solange es keine Aufrechnung gibt, ist die Rente zum Zeitpunkt der Zahlung zugeflossen. Bei der Aufrechnung aber ist die Rente schon zugeflossen in Form des Krankengeldes. Ich denke, es handelt sich um eine Kann-Vorschrift, d.h. der Rententräger kann aufrechnen, muss es aber nicht. Aber wenn er es macht, dann ist die Rente zum Zeitpunkt der Auszahlung des Krankengeldes zugeflossen ...

Gruss
Uwe
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