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Pendlerpauschale
05.09.2007, 15:42
Beitrag: #1
Exclamation Pendlerpauschale
PRESSEERKL�RUNG

vom 05.09.2007


Entfernungspauschale ab 2007 doch f�r die ersten 20 Kilometer?

Der Lohn-und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. erzielt weiteren Etappensieg und erstreitet die erste
positive Entscheidung des h�chsten deutschen Steuergerichts.

Darmstadt -Pendler sind durch lange Fahrwege zum Arbeitsplatz zeitlich und finanziell belastet. Hinzu
kommt noch der �rger �ber die Steuergesetzgebung: Ab dem Jahr 2007 sollen die Kosten f�r die
ersten 20 km der Fahrtstrecke, also t�glich 40 km, steuerlich nicht mehr ber�cksichtigt werden, weil
Arbeitnehmer in der Wahl ihres Wohnsitzes frei seien und statt dessen an den Arbeitsort umziehen
k�nnten.

Diese Neuregelung h�lt der Lohn-und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD e.V.) f�r
verfassungswidrig und klagte f�r seine Vereinsmitglieder erfolgreich vor dem Nieders�chsischen Finanzgericht
(Az. 7 V 21/07). In zweiter Instanz werden die erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifel
nun auch vom Bundesfinanzhof (BFH) in M�nchen geteilt (Beschluss vom 23.08.2007 Az. VI B 42/07).

Dieser hat das Finanzamt Wilhelmshaven verpflichtet, unter Ber�cksichtigung der gesamten Fahrstrecke
einen ungek�rzten Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte einzutragen. Zur Entscheidung stand der
Fall eines pendelnden Ehepaars, bei dem der Ehemann arbeitst�glich eine Strecke von 61 km zur�ck
zulegen hat. Die ebenfalls berufst�tige Ehefrau arbeitet aber in einer anderen Fahrtrichtung.

Der Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), die K�rzung der Pendlerpauschale sei
wegen Gef�hrdung der Haushaltsf�hrung erforderlich, erteilte der BFH eine deutliche Absage. Zwar
wies der BFH darauf hin, dass mit dem jetzigen Beschluss noch keine abschlie�ende Entscheidung
zur Verfassungsm��igkeit getroffen sei, Fahrtkosten seien aber nach seinem bisherigen Verst�ndnis
beruflich veranlasst und zur Erwerbssicherung unvermeidlich.


Dies sieht Christian Munzel, Vorstandsmitglied des LHRD e.V., �hnlich: Gegen die zunehmende steuerliche
Belastung von Arbeitnehmern haben wir einen weiteren Etappensieg f�r unsere Mitglieder und
f�r ca. 15 Mio. pendelnde Arbeitnehmer erzielt. Das letzte Wort hat aber das Bundesverfassungsgericht,
so Munzel. Dort sind zur Frage der Verfassungsm��igkeit zwei Verfahren anh�ngig (Az. 2 BvL
1/07 und 2 BvL 2/07). Nur dieses Gericht kann die Nichtigkeit des Gesetzes bzw. die Grundgesetzwidrigkeit
abschlie�end feststellen.

Und Munzel weiter: Steuerpflichtige sollten jetzt darauf achten, dass ein Freibetrag f�r alle Fahrtkosten
zum Arbeitsplatz auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Ein gegenteiliges Schreiben des BMF vom
04.05.2007 muss nun aus rechtsstaatlichen Gr�nden zur�ck genommen werden. Auf jeden Fall muss
in der Steuererkl�rung 2007 der Werbungskostenabzug f�r die gesamte Fahrstrecke beantragt werden.
Die K�rzung der Pendlerpauschale kann auch zum Verlust des Kindergelds f�hren. Ablehnungen
sollten unbedingt durch einen Einspruch offen gehalten werden, r�t Munzel allen betroffenen Eltern.

V.i.S.d.P. Christian Munzel, Vorstand des Lohn-und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V., Alsfelder
Str. 10, 64289 Darmstadt. Der Lohn-und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. ist einer der gr��ten
Lohnsteuerhilfevereine und betreut bundesweit ca. 180.000 Mitglieder. Weitere Informationen erhalten Sie vom
Vorstand Herrn Christian Munzel, Tel. 06151/978410 und vom Leiter Steuerwesen Herrn Rudolf Gramlich,
Tel. 06151/978450.
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mfg Dr. H.C. Freak Wink
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