Pendlerpauschale
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05.09.2007, 15:42
Beitrag: #1
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PRESSEERKL�RUNG
vom 05.09.2007 Entfernungspauschale ab 2007 doch f�r die ersten 20 Kilometer? Der Lohn-und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. erzielt weiteren Etappensieg und erstreitet die erste positive Entscheidung des h�chsten deutschen Steuergerichts. Darmstadt -Pendler sind durch lange Fahrwege zum Arbeitsplatz zeitlich und finanziell belastet. Hinzu kommt noch der �rger �ber die Steuergesetzgebung: Ab dem Jahr 2007 sollen die Kosten f�r die ersten 20 km der Fahrtstrecke, also t�glich 40 km, steuerlich nicht mehr ber�cksichtigt werden, weil Arbeitnehmer in der Wahl ihres Wohnsitzes frei seien und statt dessen an den Arbeitsort umziehen k�nnten. Diese Neuregelung h�lt der Lohn-und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD e.V.) f�r verfassungswidrig und klagte f�r seine Vereinsmitglieder erfolgreich vor dem Nieders�chsischen Finanzgericht (Az. 7 V 21/07). In zweiter Instanz werden die erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifel nun auch vom Bundesfinanzhof (BFH) in M�nchen geteilt (Beschluss vom 23.08.2007 Az. VI B 42/07). Dieser hat das Finanzamt Wilhelmshaven verpflichtet, unter Ber�cksichtigung der gesamten Fahrstrecke einen ungek�rzten Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte einzutragen. Zur Entscheidung stand der Fall eines pendelnden Ehepaars, bei dem der Ehemann arbeitst�glich eine Strecke von 61 km zur�ck zulegen hat. Die ebenfalls berufst�tige Ehefrau arbeitet aber in einer anderen Fahrtrichtung. Der Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), die K�rzung der Pendlerpauschale sei wegen Gef�hrdung der Haushaltsf�hrung erforderlich, erteilte der BFH eine deutliche Absage. Zwar wies der BFH darauf hin, dass mit dem jetzigen Beschluss noch keine abschlie�ende Entscheidung zur Verfassungsm��igkeit getroffen sei, Fahrtkosten seien aber nach seinem bisherigen Verst�ndnis beruflich veranlasst und zur Erwerbssicherung unvermeidlich. Dies sieht Christian Munzel, Vorstandsmitglied des LHRD e.V., �hnlich: Gegen die zunehmende steuerliche Belastung von Arbeitnehmern haben wir einen weiteren Etappensieg f�r unsere Mitglieder und f�r ca. 15 Mio. pendelnde Arbeitnehmer erzielt. Das letzte Wort hat aber das Bundesverfassungsgericht, so Munzel. Dort sind zur Frage der Verfassungsm��igkeit zwei Verfahren anh�ngig (Az. 2 BvL 1/07 und 2 BvL 2/07). Nur dieses Gericht kann die Nichtigkeit des Gesetzes bzw. die Grundgesetzwidrigkeit abschlie�end feststellen. Und Munzel weiter: Steuerpflichtige sollten jetzt darauf achten, dass ein Freibetrag f�r alle Fahrtkosten zum Arbeitsplatz auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Ein gegenteiliges Schreiben des BMF vom 04.05.2007 muss nun aus rechtsstaatlichen Gr�nden zur�ck genommen werden. Auf jeden Fall muss in der Steuererkl�rung 2007 der Werbungskostenabzug f�r die gesamte Fahrstrecke beantragt werden. Die K�rzung der Pendlerpauschale kann auch zum Verlust des Kindergelds f�hren. Ablehnungen sollten unbedingt durch einen Einspruch offen gehalten werden, r�t Munzel allen betroffenen Eltern. V.i.S.d.P. Christian Munzel, Vorstand des Lohn-und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V., Alsfelder Str. 10, 64289 Darmstadt. Der Lohn-und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. ist einer der gr��ten Lohnsteuerhilfevereine und betreut bundesweit ca. 180.000 Mitglieder. Weitere Informationen erhalten Sie vom Vorstand Herrn Christian Munzel, Tel. 06151/978410 und vom Leiter Steuerwesen Herrn Rudolf Gramlich, Tel. 06151/978450. Seite 1 von 1 mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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