Intersessantes Urteil
|
22.03.2011, 14:41
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Intersessantes Urteil
...was heute so eintrudelte FG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 22.03.2011 zum Urteil 3 K 2208/08 vom 22.02.2011.
Mit Urteil vom 22. Februar 2011 zur Einkommensteuer 2003 bis 2005 (Az. 3 K 2208/08) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob ein bereits ergangener Steuerbescheid wegen "neuer Tatsachen" zu Ungunsten des Steuerpflichtigen geändert werden kann, wenn die - widersprüchlichen - Angaben des Steuerpflichtigen in seiner Steuererklärung vom FA bei der Veranlagung zunächst übernommen worden waren. Der Kläger hat hier Recht bekommen, aber viel Butter auf die Fische wird es wohl nicht bringen. Ich denke letztendlich wieder eine Definitionsfrage und Nachweispflicht. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste