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Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
25.03.2010, 23:03
Beitrag: #11
RE: Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
Vor allem muss man die Prüfschemata geheim und sicher wie Fort Knox halten, sonst bleibt man mit getürkten Erklärungen genau unter der Aufgriffsschwelle und hat Lizenz zum Steuerbetrug... Nene, nix geht über menschliches Hirn.
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25.03.2010, 23:57
Beitrag: #12
RE: Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
In vielen Ländern Europas wird dies Risiko-Management zumindest bereits im Rahmen Fallauswahl Bp betrieben .... mit unterschiedlichem Erfolg!

Die Iren haben z.B. auf Grund der hohen Null-Fall-Rate auf regionaler Ebene wieder eine manuelle Fallauswahl nachgeschaltet und freuen sich über die "Besserung"! Dabei liegen Sie immer noch deutlich über dem bayerischen Schnitt (bezogen auf Bp-Statistik 2008)!

Kann showbee nur Recht geben, das Risiko-Management, egal ob Bp oder Vlg, ist hat eine gewisse Halbwertzeit. Danach muss das Raster verändert werden!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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26.03.2010, 08:36
Beitrag: #13
RE: Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
Ob Prüfungsschwerpunkt oder nicht, die Zahl der Arbeitstage sollte einigermaßen die Wahrheit treffen, oder sehe ich das so falsch. Ich habe jedenfalls selten Fälle mit echten 250 AT und mehr. Außerdem schreibe ich ja kein Glaubensbekenntnis fürs Finanzamt. Ich empfehle zur Nutzung ggfs.:
http://www.schnelle-online.info/Werktage...-2007.html
anstatt 2007 kann auch 2008,2009 o. 2010 stehen.
Früher konnte man in Bayern locker 200 DM in Bayern ohne Beleg unterbringen, geht jetzt halt nicht mehr, Muss ich einfach locker nehmen.
frankts
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26.03.2010, 09:43
Beitrag: #14
RE: Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
frankts schrieb:Früher konnte man in Bayern locker 200 DM in Bayern ohne Beleg unterbringen,


Naja, hier, bei "meinem" FA funzt das meist noch ganz gut, besonders wenn die Erklärung elektronisch übermittelt wurde.

Dafür hab ich hier gaaaanz andere Probleme, die bei "Deinem" FA (bei dem ich auch solche PV-Anlagen-Fälle habe) vieeeel einfacher funktionieren. (siehe USt-Unterforum)

-----------------
LG
Clematis
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26.03.2010, 10:05 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2010 10:06 von Opa.)
Beitrag: #15
RE: Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
Ich staune auch manchmal was für Dinge bei meinen Online-Erklärungen so durchgeht. Ich sag den Mandanten, daß man es probieren kann, aber das FA garantiert nachfragen wird. Und was passiert? Nix. Bei anderen für mich eindeutigen Sachverhalten streiten sie sich bis aufs Messer.
Risiko-Managment gut und schön, spart vielleicht auch ein paar Euro, aber zu einer gerechten und einheitlichen Besteuerung führt es m.E. nicht. Ich habe Kollegen, die den ganzen Tag zusammenarbeiten und in einem FA veranlagt werden. Bei dem Einen geht alles durch, so wie es beantragt wurde, bei dem Anderen muss ich jedes Jahr unzählige Bescheinigungen des AG vorlegen und es geht jedes Jahr nur über das Einspruchsverfahren. Nervig, und den beiden nicht zu erklären.
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